Steuerhinterziehung: Vorsicht bei Schwarzgeld im Nachlass

Steuerhinterziehung: Vorsicht bei Schwarzgeld im Nachlass
19.08.20141805 Mal gelesen
Bei einer Erbschaft besteht die Gefahr, sich der Steuerhinterziehung schuldig zu machen. Besonders dann, wenn sich Schwarzgeld im Nachlass befinden könnte.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch ohne es zu wissen, kann man sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Das kann besonders bei Erbschaften passieren, wenn sich unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass befinden sollte. Sollte das der Fall sein, muss dies unverzüglich dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Bei Unterlassung drohen Strafen wegen Steuerhinterziehung.

Daher sollte bei einer Erbschaft immer geprüft werden, ob der Erblasser möglicherweise unversteuertes Geld vererbt hat. Bei mehreren Erben oder Erbgemeinschaften kann dies schnell zu Meinungsverschiedenheiten führen. Doch allen Beteiligten sollte klar sein: In einem solchen Fall hat sich nicht nur der Erblasser der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, sondern auch jeder Erbe, der dem Finanzamt das Schwarzgeld verschwiegen hat.

Haben Erben es versäumt, das Finanzamt rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, besteht auch die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige, um die Angelegenheit wieder ins Lot zu bringen. Bei mehreren Erben sollte darüber Einigkeit herrschen. Denn durch eine Selbstanzeige werden auch die Steuerhinterziehungen der anderen aufgedeckt, die dann nicht mehr die Möglichkeit zur Selbstanzeige haben.

Auch für Erben gilt, dass die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig sein muss. Dazu müssen alle relevanten Unterlagen der vergangenen fünf Jahre offen gelegt werden. Ein durchaus komplexes Unterfangen, bei dem leicht Fehler passieren können, die dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt. Daher sollten immer im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden, die dafür sorgen, dass sie Selbstanzeige die nötigen Erfordernisse erfüllt. Da jeder Fall anders liegt, helfen auch vorgefertigte Musterformulare nicht weiter und erhöhen das Risiko, dass die Selbstanzeige fehlschlägt.

Ratsam ist es, die Selbstanzeige noch in diesem Jahr zu stellen. Denn ab 2015 gelten wesentlich schärfere Bedingungen. Dann müssen die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch gelegt werden, was die Vollständigkeit einer Selbstanzeige deutlich erschwert. Zudem sollen auch die Strafzuschläge deutlich steigen.

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