Gewerbliche Pferdevermietung

Staat und Verwaltung
03.09.20091124 Mal gelesen

In einem vom Landgericht Arnsberg entschiedenen Fall ging es um folgenden Sachverhalt:

Eine Reiterin hatte sich auf einem Reithof ein Pferd geliehen und war gestürzt. Der Unfall war nach ihren Angaben darauf zurückzuführen, dass sich im Galopp der Sattelgurt gelockert hatte. Das Gericht hat der Klägerin Schmerzensgeld mit der Begründung zugesprochen, dass der Betreiber des Reiterhofs sicherstellen müsse, dass die Pferde ordnungsgemäß gesattelt sein. Zumindest hätte der Reitstallbesitzer -so das Gericht- auf die Notwendigkeit des Nachgurtens hinweisen müssen.

Eine Entscheidung, die meines Erachtens auch anders hätte ausfallen können. Jedem Reiter dürfte klar sein, dass im Laufe eines Rittes nachgegurtet werden muss.

Als gewerblicher Pferdevermieter kann aus der Entscheidung nur gefolgert werden, dass der Kunde darauf hingewiesen werden muss, den Sattelgurt während des Ausritts noch einmal zu überprüfen. Dieser Hinweis muss gegebenefalls durch den Vermieter des Pferdes auch nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich also, sich die Erteilung des Hinweises schriftlich bestätigen zu lassen.