Die Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger - gesetzliche Neuregelung ab 2007

Staat und Verwaltung
19.11.20092546 Mal gelesen
Die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen - Neuregelung der gesetzlichen Verpflichtung ab 2007
 
Einführung der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht nach dem dem Gesetz über elektronisches Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sowie Sanktionen nach § 335 HGB

Die Neuregelung betrefffen insbesondere folgende Regelungsbereiche:

1. Adressat des neuen Gesetzes                      
                                                                   
2. Inhalt der Pflichten                            
                                                                   
3. Verstöße/Sanktionierung                 
                                                                   
4. Wichtige Hinweise              
 
 
Die neue Gesetzeslage zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen (EHUG) ab 2007
 
Mit Datum vom 01.01.2007 ist das neue Gesetz zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger in Kraft getreten. Die Amtsgerichte wurden damit von einem justizfernen Arbeitsaufwand entlastet. Mit dem neuen Gesetz gehen allerdings neue Formerfordernisse einher, deren Nichtbeachtung erhebliche Sanktionen zur Folge hat.
 
Das Gesetz stellt die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in nationales Recht dar und enthält Regelungen zur Registerführung, Datenabruf über das Unternehmensregister, Offenlegung von Jahresabschlüssen und Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen.
 
Die folgende Darstellung greift exemplarisch wichtige Neuregelungen auf

 
1. Pflicht zur 
Veröffentlichung
 
Kapitalgesellschaften
Aktiengesellschaften
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kommanditgesellschaften auf Aktien
 
ferner
Zweigniederlassungen bestimmter juristischer
Personen; hier vor allem:
englische Limited
 
Span.Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.)
Franz. Societe a Responsabilite Limitee (SARL)

2. Inhalt der Pflicht
 
bisherige Rechtslage
Einreichung der Rechnungsunterlagen beim
örtlichen Handelsregister
neue Rechtslage ab 
2006
elektronische Veröffentlichung im Bundes-
anzeiger Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln
 
Übergangszeit
 
3 Jahre können Unterlagen in Papierform
eingereicht werden
 
Besonderheiten bei
ausländischen
Gesellschaften
 
Veröffentlichung des deutschen Jahres-
abschlusses sowie des englischen Annual
Accounts beim Bundesanzeiger

und 

Veröffentlichung des englischen Annual
Accounts im Companies House in Cardiff

3. Verstöße/
Sanktionen
 
Erhebliche Verschärfung von Sanktionen
Überblick der wichtigsten Neuerungen, u.a.
 
Ordnungsgeld von 2.500 ? - 25.000 ?
Neuregelung der Ordnungstatbestände
Ermittlungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet
Ermittlungsbehörde: Bundesamt für Justiz,
Neufassung des § 335 HGB
neue Frist für Offenlegung