Steuerhinweise in Kurzform - Monat März 2009

Staat und Verwaltung
19.11.20091428 Mal gelesen
Rechtsanwalt  Bastian Rohlffs, info@kanzlei-rohlffs.com
 

Steuerliche Hinweise in Kurzform - Monat März 2009

 
 
1.      Steuerabzug von Handwerksleistungen
 
a) Der Steuerbonus für Handwerkleistungen (davon umfasst sind Renovierungs-, Erhaltungs - und Modernisierungsmaßnahmen) wurde von 600 ? (alte Fassung) auf maximal 1.200 ? für das Jahr der Maßnahme erhöht.

b) Damit können von insgesamt 6.000 ? Arbeitskosten des Handwerkers 20 % von 1.200 ?, also 240 ?, direkt von der Steuer abgezogen werden.

 

2.      Abschreibungsbedingungen durch das Konjunkturprogramm

a) Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird iHv. 25 % (vor Abschaffung: 30 %) tritt wieder in Kraft.

b) Diese Maßnahme ist auf 2 Jahre befristet. Erfasst sind Anschaffungen ab dem 01.01.2009.

c) Sonderabschreibungen

Die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen beträgt - neben der degressiven Abschreibung - zusätzlich bis zu 20 %. Die Gewinngrenzen wurden angehoben, sodass noch mehr Unternehmen ab 2009 davon profitieren.

 

3.      Weitere Neuerungen bei der Einkommenssteuer

a) Der Einkommenssteuersatz sinkt rückwirkend zum 01.01.2009 von 15 auf 14 %. Der Grundfreibetrag steigt von 7.834 ? in 2009 auf 8.004 ? im Jahr 2010 an.

b) Es gibt einen einmaligen Kinderbonus iHv. 100 ? pro Kind.

c) Haushaltsnahe Dienstleistungen könne bis zu 20 % der tatsächlichen Aufwendungen abgesetzt werden. Die Grenze liegt bei insgesamt 4.000 ? als Steuerabzug.

 
 

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