Studenten zahlen keine Zweitwohnungssteuer

Staat und Verwaltung
20.12.20071295 Mal gelesen

Eine beliebte Einnahmequelle der Gemeinden sind Studentenwohnungen. Studenten, die an ihrem Studienort mit Nebenwohnsitz gemeldet sind und bei ihren Eltern den Hauptwohnsitz beibehalten, werden nicht selten zur Zahlung einer so genannten Zweitwohnungssteuer herangezogen. In der Rechtsprechung gibt es jetzt einen eindeutigen Trend gegen diese Steuerpraxis. So hatte bereits zu Jahresbeginn das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bei Studenten gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoße. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat dies nun in insgesamt vier Urteilen unterstrichen.

Beide Gerichte argumentieren, ein Zimmer im Haushalt der Eltern stelle keine Hauptwohnung im steuerlichen Sinne dar. Aus diesem Grunde könne für die Studentenwohnung keine Besteuerung erfolgen. Voraussetzung für die Besteuerung einer Zweitwohnung ist nämlich das Vorliegen einer Erstwohnung.

OVG Rheinland-Pfalz, AZ: 6 B 11579/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, AZ: 1 L 194/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06 und 1 L 257/06