IVF-Kostenerstattung: Verrechnung auf Selbstbeteiligung beider PKV-Verträge ist unzulässig, wenn beide Partner PKV versichert sind +++ www.kinderwunschanwaelte.de +++

Soziales und Sozialversicherung
10.11.20091820 Mal gelesen

Hier der Fall: Eine PKV bewilligte nach langem Hin- und Her eine künstliche Befruchtung (Frau 39, Mann 46 Jahre). Beide Partner sind bei dieser PKV mit einer größeren Selbstbeteiligung versichert. Die PKV verrechnet die Kosten mit beiden Verträgen, so dass Kosten in Höhe beider Selbstbeteiligungen nicht erstattet werden.

Das ist unzulässig. Wenn wegen Verursachung eines Partners behandelt wird, dann kann auch nur dieser Vertrag mit der Selbstbeteiligung belastet werden; unbeachtlich dessen auch der andere Partner sogar (Mit)Verursacher ist. Regelmäßig versuchen die Versicherer hier zumindest Kosten in Höhe des zweiten Selbstbehalts einzusparen, das sollte man nicht hinnehmen.

Gerne prüfen wir Ihre individuelle Anspruchssituation, beraten Sie, vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer oder setzen Ihre Ansprüche auch klageweise vor Gericht durch; bundesweit.

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