Versicherungsschutz umfasst bei Marderbiss gesamtes Pkw-Bauteil

Soziales und Sozialversicherung
16.10.20081795 Mal gelesen

Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile (Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006, AZ - 5 C 545/05).

Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lambdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei handele es sich um nicht versicherte Folgeschäden.

Der Kläger bekam sein Geld. Der Amtsrichter entschied, dass der Schaden auch der anderen Bauteile zu begleichen sei, wenn diese - wie hier - untrennbar mit den Kabeln verbunden seien. Schließlich brauche sich ein Versicherungsnehmer auch nicht darauf verweisen zu lassen, dass links und rechts eines Loches in einem Kühlwasserschlauch dieser noch in Ordnung sei. Alles was sich als ein einziges Bauteil darstellt, sei versichert. Ein so genannter nicht versicherter Folgeschaden läge dann vor, wenn aufgrund eines Marderbisses es etwa zu einer Motorerhitzung infolge eines nicht korrekt arbeitenden Temperaturfühlers komme.

Der Fall zeigt, dass man seine Ansprüche erfolgreich gegen die Versicherung erstreiten kann.

Der Autor ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Strafrecht in Berlin und Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Weitere Informationen und nützliche Downloads können der Homepage der Kanzlei www.ra-samimi.de entnommen werden. Telefon (030) 886 03 03.