Differenz zwischen Pflegegeld und höherer Pflegesachleistung ist verfassungsgemäß

Soziales und Sozialversicherung
05.08.2014377 Mal gelesen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die Ungleichbehandlung in der Höhe der von der Pflegeversicherung gewährten Leistungen Pflegegeld und Sachleistung verfassungsgemäß ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.06.2014, Aktenzeichen 1 BvR 1133/12 festgestellt, daß die Ungleichbehandlung in der Höhe der von der Pflegeversicherung gewährten Leistungen zwischen Pflegebedürftigen, die sich von Angehörigen pflegen lassen und denen, die (teurere) Sachleistungen von Pflegediensten in Anspruch nehmen, gerechtfertigt und damit verfassungsgemäß ist.

Während der Zweck der sachgerechten Pflege im Fall der Pflegesachleistung nur bei ausreichender Vergütung der Pflegekräfte durch die Pflegekasse sichergestellt sei, lieg dem Pflegegeld der Gedanke zugrunde, daß familiäre Pflege in der Regel unentgeltlich erbracht werde. Somit sei es auch gerechtfertigt, daß das Pflegegeld geringer ausfalle als die Bezahlung eines Pflegedienstes durch die Pflegekasse.