Die Situation ist Ihnen vielleicht nicht unbekannt: Ihr Versicherungsmakler, der ihren Bestand verwaltet oder neue Verträge für sie anbahnen soll, kommt (scheinbar) aufgrund des sympathischen Kundenverhältnisses auf die Idee Ihnen vorzuschlagen, für die Benennung potentieller Versicherungskunden ihnen Provisionen zukommen zu lassen. Schnell ist eine entsprechende Provisionsvereinbarung unterschrieben. Der Versicherungsmakler hält auch Wort und einige kleine Beträge werden gutgeschrieben.
Ist doch kein Problem - oder? Doch! Mit der Provisionsvereinbarung werden sie zum freien Makler, mithin zum Unternehmer, und können sich fortan nur schwer auf die ihnen grundsätzlich zustehenden Verbraucherschutzrechte berufen.
Also Vorsicht vor der Verlockung Provisionen zu erhalten - sie werden hier ggf. um den Verlust ihrer Rechte als Verbraucher gebracht, was für den Fall eines Beratungsfehlers zu dem Verlust eines Schadenersatzanspruches führen kann.
http://www.anwaelte-giessen.de/fiese-tricks-kunde-wird-zum-freien-versicherungsmakler-wider-willen/