Arbeitslosengeld-II Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung? SG Berlin v. 13.09.2010, S 166 KR 527/10

Soziales und Sozialversicherung
26.10.2010 843 Mal gelesen
Für eine analoge Anwendung des § 5 Abs 5a S 1 SGB 5 auf Bezieher von Arbeitslosengeld II, die zuletzt privat krankenversichert waren, aber diesen Schutz schon mehrere Monate vor Beginn des Arbeitslosengeld-II-Bezuges verloren haben, ist mangels einer Regelungslücke kein Raum. Leitsatz des Urteils des Sozialgerichts Berlin vom 13.09.2010, Az. S 166 KR 527/10.

Das Urteil wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heimbach erstritten. Der volle Wortlaut kann unter folgendem Link eingesehen werden. Praktische Folge ist, dass ein ehemals privat krankenversicherter Selbständiger, der vor Alg-II-Bezug überhaupt nicht mehr krankenversichert war, ab dem Alg-II-Bezug gesetzlich krankenversichert ist, zumindest dann, wenn der private Krankenversicherungsschutz bereits seit mehreren Monaten vor Beginn des Alg-II-Bezuges weggefallen ist. Das Urteil des SG Berlin ist noch nicht rechtskräftig.