Die neuen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zum 01.Mai 2006 – Zusammenfassung:

Scheidungsrecht Ehescheidung
05.06.2006947 Mal gelesen

Zum 1. Mai traten verschiedene Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkataloges in Kraft. Diese betreffen insbesondere den Mindestabstand beim Fahren, bei dem jetzt höhere Geldbußen und schneller ein Fahrverbot drohen.  

1.

Die Bußgelder für das Nichteinhalten desMindestabstandes zu dem vorausfahrenden Fahrzeug werden deutlich angehoben. Wer über 80 km/h fährt, muss einen Mindestabstand von 5/10 seines halben Tachowertes einhalten, sonst zahlt er 40 Euro Bußgeld und kriegt 1 Punkt in Flensburg. Hält er weniger als 4/10 des Mindestabstands ein, zahlt er dann 60 Euro statt bisher 50 Euro. Bei einem Mindestabstand unter 3/10 des halben Tachowerts fallen künftig 100 Euro und 4 Punkte an. Wird bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h der Abstand von 3/10 des halben Tachowertes unterschritten, kommt ein Fahrverbot von einem Monat dazu.  

Noch höher werden die Bußgelder bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h. Wer hier bislang weniger als 3/10 des halben Tachowertes Mindestabstand einhielt, zahlte 100 Euro. Ab dem 1. Mai drohen 150 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot.

2.  

Auch das Nichtbeachten von Blinklichtern am Bahnübergang sowie das Umfahren von Schranken werden härter bestraft. Wer trotz Blinklicht an einem Bahnübergang nicht wartet, riskiert 150 Euro Geldbuße sowie 1 Monat Fahrverbot (bisher 50 Euro).

3.  

Neu ist auch die Pflicht, die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere geeignete Reifen (Winterreifen oder Ganzjahresreifen) und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage im Winter. Wer sich nicht daran hält, zahlt künftig 20 Euro. Kommt es durch ungeeignete Winterbereifung zu einer Verkehrsbehinderung, so verdoppelt sich das Bußgeld auf 40 Euro und es gibt 1 Punkt.

4.  

Fahrer von Trikes und Quads müssen unabhängig von der Art der Zulassung während der Fahrt einen Helm tragen. Die Helmpflicht entfällt aber dann, wenn ein Sicherheitsgurt angelegt ist. Allerdings verfügen die meisten Fahrzeuge dieser Art aufgrund ihrer Konstruktionsweise nicht über Gurte.

5.  

Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist zukünftig verboten. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn die mitfahrende Person dort notwendige Arbeiten ausführt.