Scheidung und Taktik

Scheidung und Taktik
17.08.2019205 Mal gelesen
Mit der richtigen Taktik kann man die Kosten der Scheidung erheblich senken.

Kein anderes Rechtsgebiet ist so von Verstrickungen geprägt wie das Scheidungsrecht. Alles hängt mit allem zusammen und bedingt sich gegenseitig.

Hier ist guter Rat teuer, kann sich aber auch derart auszahlen, dass die Kosten eines versierten Scheidungsanwalts am Ende wieder doppelt und dreifach reingespielt werden.

Vor allem gilt hier wie auch sonst: Ruhe bewahren. Der Gesetzgeber hat nicht umsonst das Trennungsjahr vor die Scheidung gestellt. Genug Zeit, um besonnen die nächsten Schritte zu überlegen.

Wann beginne ich mit der Scheidung und setze damit den Stichtag für die Bewertung des Vermögens? Wie wirkt sich die Trennung steuerlich aus? Ist es ratsam im konkreten Fall die Scheidung zu verzögern? Lasse ich Unterhaltsrückstände auflaufen, um sie dann auf einmal einzuklagen? Ist es am Ende vielleicht sogar besser, sich nicht scheiden zu lassen?

Jede zweite meiner vielen tausend Beratungen im Scheidungsrecht erfolgt vor der Trennung, quasi vorsorgend. Je früher man die Weichen stellen kann, desto besser.

So schuldet man dem anderen Ehegatten z.B. die Auskunft über das eigene Vermögen bezogen auf den Tag der Eheschließung, bezogen auf den Tag der Trennung und bezogen auf den Beginn des Scheidungsverfahrens. Das war es dann aber auch. Insbesondere ist keine Auskunft für die Tage oder Monate vor einer Trennung geschuldet, es sei denn, der andere Ehegatte kann mir eine absichtliche Vermögensminderung vorhalten und nachfragen.

Wer also vor dem Beginn des Getrenntlebens sein Vermögen mindert, wird es später mit den anderen nicht mehr teilen müssen, wenn dieser von der Vermögensminderung nichts weiß.

Entstehen beispielsweise vor der Scheidung aufgrund der Zahlungsverweigerung eines Ehegatten erhebliche Unterhaltsrückstände, was im konkreten Fall auch taktisch veranlasst sein kann, werden diese Rückstände im Zugewinnausgleich mit der Folge neutralisiert, dass sie de facto nicht mehr zu zahlen sind. Beim Unterhaltsberechtigten erscheinen Sie als Aktivposten und beim Unterhalspflichtigen als Passivposten in der Vermögensbilanz.

Wer bereits Rentner ist (nächstes Beispiel), wird die Scheidung möglichst lange verzögern, weil der Rentenausgleich erst für die Zeit nach der Scheidung wirksam wird, die "Scheidungsmonate" also die Rente noch nicht antasten.

In einigen Fällen, etwa bei erheblichen Altersunterschieden der Ehegatten, ist es gar ratsam, sich möglichst lange nicht scheiden zu lassen. Andernfalls verliert der Rentner-Ehegatte aufgrund der Scheidung Teile seiner Rente sofort, während der andere erst viele Jahre später in den Genuss der Rententeilung kommt.

Beim Selbständigen zählen stets die letzten drei Jahre zur Ermittlung seines unterhaltsrelevanten Einkommens. Je nach Fallgestaltung ist mal eine schnelle, mal eine verzögerte Scheidung von Vorteil.

Die Liste der taktischen Manöver ist lange. Stets sitzt auch das Finanzamt mit am Tisch, wenn auch unsichtbar. Der erfahrene Scheidungsanwalt manövriert Sie sicher in den Hafen, auch bei rauer See.

Wieder einmal gilt das, was viele leider erst hinterher feststellen: Die teuerste Scheidung ist die ohne Scheidungsanwalt.