Der Gesellschaftsanteil in der Scheidung

Scheidungsrecht Ehescheidung
22.05.2019376 Mal gelesen
Regelung zum Gesellschaftsanteil in der Scheidung fehlt häufig.

Während sich in Gesellschaftsverträgen meist Regelungen finden, die das Ausscheiden eines Gesellschafters zu Lebzeiten oder bei Tod regeln und sogar die Rolle der Erben in einem solchen Fall antizipieren, finden sich regelmäßig keine Klauseln für den Fall einer Scheidung.

Viele solcher Verträge sehen vor, dass sich die einzelnen Gesellschafter verpflichten, im Falle einer Heirat oder bei bestehende Ehe einen Ehevertrag zu schließen, der das Gesellschaftsvermögen schont. Häufig jedoch werden solche Selbstverpflichtungen nicht ernst genommen.

Kontrolle und Auskunft

Hier würde oft schon eine bloße Kontrolle weiterhelfen. In einem solchen Fall hat jeder Gesellschafter gegenüber dem jeweils anderen Gesellschafter ein Auskunftsrecht über den Abschluss und den Inhalt eines solchen Vertrages, soweit es die Gesellschaft betrifft.

Stehen Gedanken über eine Trennung an, oder wird man mit diesem Ergebnis vom Partner überrascht gilt es, sich von einer qualifizierten Anwaltskanzlei beraten zu lassen, die interdisziplinär sowohl die wirtschaftsrechtlichen Zusammenhänge erfasst, als auch die familienrechtlichen Fragestellungen beantworten kann.

Selbst wenn konkret kein Anlass zur Sorge besteht, sollte man den Gesellschaftsvertrag dahingehend überprüfen, ob Regelungen in den Vertrag aufzunehmen sind, die regeln, was im Falle einer Scheidung geschehen soll.

Führen beispielsweise die Eheleute das Unternehmen gemeinsam, z.B. jeweils als Gesellschafter einer GmbH, sollte bereits im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden, wie es im Falle einer Scheidung mit den Beteiligungen der Gesellschafter und deren Rolle in der Gesellschaft weitergehen soll.

Zu berücksichtigen ist, dass sich bezüglich der Gesellschaft an den Verhältnissen nach außen durch die Ehescheidung nichts ändert.

Aus eigenen Interessen und der Verantwortung gegenüber dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und deren Familien ist bei der Regelung einer Ehescheidung die gleiche Professionalität an den Tag zu legen, wie in anderen Fällen von existenziellen Bedeutung für das Unternehmen.

Je früher Sie sich beraten lassen, desto eher können Sie mit der Ausgangslage kreativ umgehen.

Ihr Ziel, eine - aus Unternehmenssicht - möglichst günstige Gestaltung des Ereignisses Scheidung eines oder mehrerer Gesellschafter.