BGH verurteilt VW – Ansprüche heute doch nicht verjährt?

Schadensersatzrecht
04.06.202065 Mal gelesen
VW zu Schadensersatz verurteil. Verjährung nach Rechtsauffassung von TILP noch nicht eingetreten.

Nun ist es amtlich: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 25.5.2020 (AZ. VI ZR 252/19) festgestellt, dass VW mit dem Inverkehrbringen der Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Damit steht fest, dass VW den betroffenen Fahrzeugkäufern Schadensersatz leisten muss. Diese Entscheidung bringt endlich Klarheit für die noch zu zehntausenden anhängigen Gerichtsverfahren.

Für das Verhalten der verantwortlichen Personen bei VW fand der BGH deutliche Worte: aufgrund einer grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung, habe VW systematisch, langjährig und mehrfach getäuscht und somit sittenwidrig geschädigt.

Nach Rechtsauffassung von TILP sind die Schadensersatzansprüche der geschädigten Fahrzeugkäufer noch nicht verjährt, da aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte und der damit verbundenen unklaren Rechtslage für die Betroffenen eine Klagerhebung vor einer klärenden Entscheidung des BGH unzumutbar war. Diese Auffassung teilt bspw. auch das Landgericht Duisburg (Urteil vom 20.01.2020, Az. 4 O 165/19). Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Angesichts der unklaren Rechtslage war es bislang unzumutbar eine Klage gegen VW anzustrengen, so das LG Duisburg. Der Beginn der Verjährung ist ausnahmsweise hinausgeschoben, wenn die Klageerhebung für den Gläubiger objektiv unzumutbar ist, weil die Rechtslage besonders verwickelt und problematischer ist oder wenn gewichtige rechtliche Zweifel vor der Klärung der Rechtslage bestehen. Bis zur nunmehr erfolgten Klärung durch den BGH hing es letztlich vom Zufall ab, ob ein Kläger an einen Spruchkörper gerät, der seiner Klage stattgibt oder sie abweist.

TILP sieht daher weiterhin gute Erfolgsaussichten für geschädigte Fahrzeugkäufer, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

VW Fahrer, die Ansprüche zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben und keinen Vergleich geschlossen haben, sollten bis zum 30.10.2020 bei besten Erfolgsaussichten Klage erheben.

Dieselfahrer anderer Motorenreihen sollten unbedingt prüfen lassen, ob die Aussagen des BGH auch für andere Motoren gelten.

Auch andere Hersteller wie Daimler sind vom Dieselskandal betroffen. Lassen Sie prüfen, ob auch hier Schadensersatz möglich ist.