Diesel Abgasskandal - ein weiterer Sieg für geschädigte Käufer

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
06.09.201927 Mal gelesen
Das OLG Koblenz sieht in der Vorgehensweise von VW eine sittenwidrige Schädigung des Klägers, da der Kaufvertrag aufgrund einer Täuschung geschlossen wurde.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.06.2019 
- 5 U 1318/18 -

 

Der Käufer eines VW Sharan fühlte sich im Diesel Abgasskandal übervorteilt und reichte vertreten durch einen Anwalt Klage ein. Der Fall endete vor dem OLG Koblenz, das Urteil erging im Sinne des Käufers. VW schuldet dem Käufer Schadenersatz. Als Begründung führte das OLG Koblenz die unzulässige Abschaltvorrichtung an.
 

Diesel-Abgasskandal: Wie es zur Klage kam
 

Der Kläger erwarb im Januar 2014 einen Gebrauchtwagen Modell VW Sharan mit Erstzulassung 12. Juli 2012. Das Modell hat einen Dieselmotor der Baureihe EA 189. Fahrzeuge von VW mit Dieselmotoren besagter Baureihe sind in dem Diesel Abgasskandal involviert. Nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes ist auch der VW Sharan des Käufers davon betroffen, da eine illegale Abschaltvorrichtung installiert ist. Käufer von im VW Diesel Abgasskandal betroffener Fahrzeuge werden vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgefordert, ein Software Update vornehmen zu lassen. Wer dieser Aufforderung nicht folgt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug stillgelegt wird.

Betroffene Autobesitzer haben somit die Möglichkeit, das Software Update vornehmen zu lassen oder bei Gericht eine Klage auf Schadensersatz zu erheben. Da VW nicht in der Lage ist, ein Auto zu liefern, welches den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entspricht, muss der Autohersteller in vielen Fällen den Wagen zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten.
 

Eine Klage vor Gericht muss gut vorbereitet sein
 

Viele Kläger im VW Diesel Abgasskandal haben sich für eine Klage vor Gericht entschieden. Denn von Kunden, die das Software Update vornehmen ließen, meldeten häufig Probleme. Es kam zu Problemen mit der Elektronik, wie zum Beispiel der Klimaanlage, und zu erhöhtem Treibstoffverbrauch. Eine Alternative besteht darin, den Wagen zu behalten und den Wertverlust als Schadensersatz einzufordern, den die betroffenen Autobesitzer im Diesel Abgasskandal hinnehmen mussten.

Wer mit seinem Wagen nicht glücklich ist, hat die Möglichkeit, bei Gericht eine Klage zu erheben Viele Urteile im Diesel Abgasskandal zeigen, dass es möglich ist. Auch das OLG Koblenz sieht in der Vorgehensweise von VW eine sittenwidrige Schädigung des Klägers, da der Kaufvertrag aufgrund einer Täuschung geschlossen wurde.

 

?? Beweislastumkehr bei Klagen im Diesel-Abgasskandal??


 

??Gute Nachricht für Dieselfahrer, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind. Laut OLG Stuttgart müssen die Hersteller beweisen, dass die Abgassteuerung ordnungsgemäß funktioniert. 

 

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