Schadensersatz im Abgasskandal

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
07.12.201831 Mal gelesen
Die VW Dieselaffäre beschäftigt vor allem die Gerichte. Denn wegen der manipulierten Abgaswerte klagen viele Autokäufer auf Schadensersatz im Abgasskandal des bekannten Automobilherstellers.

LG und OLG bestätigen den Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal

 

Die VW Dieselaffäre beschäftigt vor allem die Gerichte. Denn wegen der manipulierten Abgaswerte klagen viele Autokäufer auf Schadensersatz im Abgasskandal des bekannten Automobilherstellers. Vom Schadensersatz im Abgasskandal sind nicht nur die Fahrzeuge selbst betroffen. Auch die Kosten für eine Sonderausstattung müssen gegebenenfalls ersetzt werden. Erfolgreiche Klagen dürften für andere Gerichte von Bedeutung sein und anderen Autokäufern in einer vergleichbaren Situation Mut machen. Wichtig ist aber auch, sich juristisch beraten oder noch besser vertreten zu lassen. Denn wie immer gilt: Recht haben ist die eine Sache, Recht bekommen eine andere. Und das gilt auch für den Schadensersatz im Abgasskandal.

 

Weitere Informationen auch unter

https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-rechtsanwalt/

 

Was war passiert?

Eine Frau hatte im Sommer 2015 bei einem Autohaus einen gebrauchten VW Beatle mit einem 1.6 Dieselmotor der Baureihe EA 189 erworben. Was die Frau aber nicht wusste war, dass der Wagen mit einer speziellen Software ausgestattet war. Diese ist in der Lage, einen Betrieb auf dem Prüfstand zu erkennen und als Folge in einen anderen Betriebsmodus zu schalten. Dadurch werden auf dem Prüfstand andere, vor allem bessere Emissionswerte erzielt als im regulären Straßenverkehr. Mit Bekanntwerden des Diesel-Skandals rund um diese Software, informierte der Hersteller die Frau darüber, dass auch ihr Fahrzeug davon betroffen ist. Die Frau setzte eine Frist von 2 Wochen zur Beseitigung des Mangels. Einen Schadensersatz im Abgasskandal behielt sie sich vor. Da nach Ablauf von zwei Wochen nichts geschah, trat die Frau Ende 2015 vom Kaufvertrag zurück.

 

Die Gerichte bestätigen den Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal

 

Der Fall landete vor dem Landgericht und vor dem Oberlandesgericht. In beiden Instanzen wurde der Frau ein Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal rund um die spezielle Software bei VW Dieselfahrzeugen zugesprochen. Wegen dieser Software ist das Fahrzeug nach Meinung der Gerichte mangelhaft. Für das Gericht liegt der Mangel in der Tatsache, dass ein Fahrzeug eines Automobilherstellers alle technischen Voraussetzungen für eine Straßenzulassung erfüllen muss. Sie dürfen nicht nur durch Täuschung erlangt worden sein. Kein vernünftiger Autokäufer würde ein Fahrzeug kaufen, bei dem die Zulassung durch eine Täuschung erlangt wurde. Da das Fahrzeug durch den Einbau des Navigationsgerätes eine Aufwertung erhielt, ist auch die Erstattung des Kaufpreises des Navigationsgerätes vom Schadensersatz im Abgasskandal erfasst.

Angemessene Frist ist wichtig

Für den Erfolg vor Gericht war wichtig, dass die Klägerin eine angemessene Nachfrist gesetzt hatte. Gerade in solchen Fällen ist es von Bedeutung, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ist die Nachfrist zu kurz, kann aus diesem Grund eine Klage auf Schadensersatz im Abgasskandal scheitern.

 

 

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