Auch in Darmstadt droht ein Diesel-Fahrverbot

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
08.11.201881 Mal gelesen
Im Rhein-Main-Gebiet drohen im nächsten Jahr verstärkt Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge. In Frankfurt sollen sie 2019 kommen, Mainz muss entsprechende Regelungen vorbereiten. Demnächst könnte auch Darmstadt ein Fahrverbot drohen.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt am 21. November über ein Fahrverbot. Wie in zahlreichen anderen Städten auch geht es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide. Gelingt es nicht durch andere Maßnahmen, die Grenzwerte einzuhalten, können Fahrverbote angeordnet werden, sofern sie verhältnismäßig sind. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht schon im Februar entschieden. Seitdem muss bereits in mehreren deutschen Städten im kommenden Jahr mit Fahrverboten gerechnet werden, u.a. auch in Frankfurt und in Mainz.

Mit Darmstadt droht nun einer weiteren Stadt aus der Rhein-Main-Region ein Fahrverbot für ältere Diesel, wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht eingehalten wird. Dieser Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. In Darmstadt lag dieser Wert im vergangenen Jahr bei 52 Mikrogramm. Daher muss befürchtet werden, dass es 2019 in einer weiteren Stadt in Hessen ein Fahrverbot geben wird. Das könnte auch noch der Landeshauptstadt Wiesbaden drohen. Hier wird eine Klage der DUH am 19. Dezember verhandelt.

Für Pendler könnte die Situation in Hessen immer schwieriger werden. "Immer mehr Dieselfahrer müssen mit Fahrverboten rechnen, weil Politik und Autobauer sich nicht auf geeignete Maßnahmen zur Luftreinhaltung verständigen können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich gegen Fahrverbote und Wertverlust ihrer Fahrzeuge zu wehren", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. Eine Alternative dazu kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Der Widerruf ist unabhängig vom Abgasskandal grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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