Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal
Es gibt deutschlandweit zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die sich mit Schadensersatz für Dieselfahrer im Rahmen des VW-Abgasskandals beschäftigen. Das Urteil des Landgerichts Lüneburg beschäftigte sich jedoch in einer richtungsweisenden Entscheidung mit den Ansprüchen gegen Autoverkäufer.
Was ist passiert?
Vor dem Landgericht Lüneburg siegte ein Autokäufer gegen den Volkswagen-Konzern. Der Kläger kaufte bei einem Autohändler im Jahr 2011 einen Golf Plus "Trendline Blue Motion" mit 1,6 Litern. Im Fahrzeug war ein Dieselmotor vom Typ EA189 verbaut. Dieser war mit einer Software gekoppelt, die Stickoxidwerte im Prüflaufstand optimierte. Die Steuersoftware des Motors war so programmiert, dass sich auf dem Prüfstand gute Stickoxidwerte ergaben. Im realen Fahrbetrieb wichen die Werte stark davon ab. Das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtete Volkswagen bereits im Jahr 2015 dazu, diese unzulässigen Abschalteinrichtungen aus allen Dieselmotoren zu entfernen. Der Kläger forderte Volkswagen im Jahr 2016 vergeblich zur Mängelbeseitigung auf. Ein Jahr später trat er vom Kaufvertrag zurück. Das Auto wurde jedoch nicht zurückgenommen. Das Landgericht Lüneburg sprach dem Kläger nun das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Schadensersatz für Dieselfahrer weiterhin möglich
Das Landgericht Lüneburg urteilte, dass das Fahrzeug mangelhaft sei. Daraus folge ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Urteil des Landgerichts Lüneburg offenbarte, dass Ansprüche (wie ein Rücktritt vom Kaufvertrag, aber auch Schadensersatzansprüche) für Dieselfahrer im VW-Abgasskandal weiterhin möglich sind. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt haben Sie die Möglichkeit, Fehler zu vermeiden und den Schadensersatz für Dieselfahrer gegen Automobilverkäufer oder den Hersteller Volkswagen durchzusetzen.
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