Endlich Schadensersatz für Loveparade-Opfer?
Im Jahr 2010 kam es während der Loveparade zu einer Katastrophe, bei der eine Vielzahl der Besucher verletzt wurden oder sogar zu Tode kamen. Bisher kam es allerdings noch nicht in allen Fällen zu Zahlungen und Entschädigungen für die Beteiligten oder ihre Angehörigen. Erst nach 7 Jahren begann am 8. Dezember 2017 der Strafprozess gegen die damals Verantwortlichen Personen. Die Frage hinsichtlich eines Schadensersatzs für Loveparade-Opfer hat bis dato noch kein Ende gefunden.
Neben der Frage nach Schadensersatz für Loveparade-Opfer gilt es auch zu klären, wer letztendlich die Schuld und damit auch die Verantwortung für das Unglück trägt. So dient der Strafprozess auch als eine Art psychologische Aufbereitung und Verarbeitung der Katastrophe für Beteiligte und Hinterbliebene. Insbesondere Eltern, die ihre Kinder bei der Katastrophe verloren haben, fordern endlich Gerechtigkeit. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller wurde bereits eingestellt. Das deutsche Rechtssystem ermöglicht es den Veranstaltern von Großveranstaltungen, durch Dokumentationen der Rechtmäßigkeit und insbesondere Gewissenhaftigkeit bei der Mitarbeiterselektion und -führung, sich komplett zu entlasten.. Dennoch gilt die Frage nach den versicherungstechnischen Rahmenbedingungen zu klären. Gemäß den vorliegenden Informationen existierte lediglich eine Versicherung, die eine Besucherzahl von bis zu 250.000 Menschen abdeckte. Die AXA-Versicherung bot den Hinterbliebenen der Todesopfer eine schwindet geringe Summe von 2.500 Euro als Schadensersatzzahlung für Loveparade-Opfer an. Dieses Angebot wurde von den Hinterbliebenen abgelehnt.
Frage der Schuld
Vor dem Hintergrund dieser zahlreichen Unklarheiten wird die Zulassung der Anklage und der Beginn des Strafprozesses in Düsseldorf als eine Erleichterung wahrgenommen. Eine Einstellung des Strafverfahrens wäre gegenüber den Loveparade-Opfer in Anbetracht der 500 Verletzten und 21 Toten nicht zu rechtfertigen gewesen. Mit einer prognostizierten Dauer von 2,5 Jahren wird der Prozess unter anderem die Fragen nach Planungsfehlern und Sicherheitsverstößen neu aufwerfen. So gilt beispielsweise die Annahme, die große Anzahl an Besuchern könne in entgegengesetzte Richtungen durch eine Engstelle passen, als absurd. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Beweislage die Angeklagten eine Verurteilung zu erwarten haben.
Unter den Angeklagten befinden sich keiner der Polizisten, die am Unglücktag im Dienst waren. Folglich muss auch das Land Nordrhein-Westfalen für den Schadensersatz für Loveparade-Opfer nicht aufkommen. Derweil wird vertreten, dass auch die Polizei die Zahl der Verletzten und Toten durch wirkungsvolleres Eingreifen zumindest hätte begrenzen können.