Schadenersatz für VW-Autobesitzer: Verschiedene Angriffsmöglichkeiten
In der Vergangenheit haben wir mehrere Klagen gegen den Volkswagen-Konzern erfolgreich geführt. Unsere Erfolgsquote bestätigt den Wert unserer juristischen Arbeit. Unsere Ausführungen zur deliktischen Haftung der Volkswagen AG haben die Gerichte oft überzeugt.
Geschädigte Autobesitzer haben verschiedene Möglichkeiten, um Schadenersatz zu erlangen. Sie können das Automobil behalten und Schadenersatz verlangen. Oder sie treten vom Kaufvertrag zurück, woraufhin eine Rückabwicklung stattfindet. In einem solchen Fall geben sie das Kfz zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis. Dann allerdings müssen sie sich Nutzungsvorteilefür gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Ob sich die Klage gegen das Autohaus oder den Hersteller des Kfz richtet, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zahllose Klagen erfolgreich
In zahlreichen Prozessen konnten wir erfolgreich darlegen, dass die Abgasmanipulation durch den VW-Konzern eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB darstellt. Volkswagen versucht sich mit verschiedenen Scheinargumenten aus seinen Verpflichtungen zu stehlen. Aufgrund unserer zahlreichen Prozesse haben wir die Möglichkeit, auf Argumente der Gegenseite schnell und effektiv zu erwidern. Kontaktieren Sie uns - gerne klären wir Sie über Ihre Chancen und Möglichkeiten auf!
Die Kanzlei baum reiter & collegen bietet VW-Autobesitzern eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung ihrer Schadensersatz-Ansprüche gegenüber dem Volkswagen-Konzern. In Zusammenarbeit mit der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte haben wir für Sie die Internetseite vw-verhandlung.deeingerichtet, auf der Sie sich über Ihre individuellen Anspruchsmöglichkeiten informieren können.
https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.diesel-verhandlung.de/