Schadensersatz für Loveparade-Opfer rückt in greifbare Nähe

Schadensersatzrecht
13.04.2018148 Mal gelesen
Wie sieht es aktuell im Loveparade-Prozess aus und wie stehen die Chancen auf Schadensersatz für Loveparade-Opfer?

Im Jahr 2010 kam es auf der Loveparade in Duisburg zu einer furchtbaren Katastrophe. Dabei gab es Tote und zahlreiche Verletzte zu beklagen. Doch noch immer wurde den Opfern kein angemessener Schadensersatz zugesprochen. 

 

Der Loveparade Prozess begann am 8. Dezember 2017 und konnte bislang noch nicht zu einem Ende gebracht werden. In diesem Prozess soll geklärt werden, wer die Verantwortung für den Tod und die Verletzungen der Opfer trägt. Gegen den Veranstalter der Loveparade wurden die Ermittlungen allerdings von Seiten der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt. Der Grund dafür liegt im deutschen Strafrecht. Dieses sieht vor, dass sich die formal Verantwortlichen dadurch entlasten können, indem sie den Nachweis erbringen, dass sie die Auswahl und Überwachung ihrer Mitarbeiter ordnungsgemäß ausgeführt haben. 
Schadensersatz für Loveparade-Opfer: Eine langwierige Angelegenheit
 

Im Kampf für Schadensersatz sind unmittelbar betroffene Loveparade-Opfer, Angehörige und Hinterbliebene erleichtert darüber, dass nach jahrelanger Wartezeit endlich der für sie so wichtige Prozess begonnen hat. Da bei der Planung,  Organisation und Durchführung der Loveparade erhebliche Fehler gemacht wurden, sind die Anwälte im Hinblick auf den Schadensersatz für Loveparade-Opfer optimistisch. Die Analyse des bisherigen Ermittlungsstandes legt den Schluss nahe, dass ein Freispruch der Angeklagten unwahrscheinlicher erscheint als eine Verurteilung. Der Loveparade-Fall wurde nach einer langen Bedenkzeit des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Tatsache, dass im Jahr 2010 bei der Loveparade 21 Menschen gestorben und 500 verletzt wurde, hätte jede andere Entscheidung auch als skandalös erscheinen lassen. Im Nachhinein erscheint es als der pure Irrsinn, mehrere tausend Besucher der Loveparade durch eine extreme Engstelle entgegen der Laufrichtung zu führen. Auch im Nachgang der Panik hätte besser reagiert werden können, wohl auch von Seiten der Polizei. So hätte die Anzahl der Toten möglicherweise reduziert werden können. Doch Polizisten sind auf der Anklagebank keine zu finden. Die Arbeit der Polizei wurde vom Innenministerium schon kurz nach der Katastrophe in Schutz genommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Anklage gegen die Polizei aufgrund der Verjährung nicht mehr möglich. 

 

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