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Schaden, Versicherung und Haftpflicht
15.09.2010567 Mal gelesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen gehören schon seit vielen Jahren zur Standardausrüstung nahezu aller Unternehmen, die geschäftlich tätig sind. Wegen ihrer Bedeutung für den täglichen Geschäftsverkehr haben sich auch mehr und mehr gesetzliche Regeln über AGB etabliert, die sowohl den Adressaten der Bestimmungen als auch den lauteren Wettbewerb schützen sollen.

So gibt es zum einen Regeln über Bestimmungen, welche nicht Inhalt allgemeiner Geschäftsbedingungen werden dürfen, aber auch solche über Informationspflichten ggü. den Vertragspartnern. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben zieht zum Teil, insb. im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, empfindliche Sanktionen nach sich, die vor allem kleinere und mittlere Unternehmen schwer treffen können.

Das führt oftmals deswegen zu Problemen, weil gerade diese Unternehmen über keine eigene Rechtsabteilung verfügen. Dabei kann vor der Verwendung unzureichender AGB gar nicht ausdrücklich genug gewarnt werden. Denn zum Einen ist es wichtig, dass die Bestimmungen in den AGB auch auf die geschäftlichen Interessen des Unternehmens zugeschnitten sind, da nur so ein optimales Wirtschaften ermöglicht wird. Zum Anderen müssen die Klauseln, wie bereits gesagt, auch wirksam sein, dürfen also nicht gegen die Bestimmungen der §§ 305ff. BGB verstoßen.

Das ist vor allem deswegen relevant, weil in letzter Zeit zunehmend diskutiert wird, ob Verstöße gegen die AGB-Bestimmungen der §§ 305ff. BGB auch mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen verfolgt werden können. Da hierzu noch keine einheitliche Tendenz in der Rechtssprechung auszumachen ist und eine von den Gerichten als berechtigt angesehene Abmahnung schnell mehrere hundert € kosten kann, liegen die Probleme klar auf der Hand.

Insofern ist es sicher nicht am falschen Ende gespart, in solchen Fällen einen fachkundigen Anwalt zu Rate zu ziehen. Da dies helfen kann, kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und zudem eine Optimierung der AGB auch zu mehr Effizienz im Geschäftsverkehr führen kann, handelt es sich bei diesem Schritt um eine lohnende Investition.

Sollten Sie Fragen zum Themenkreis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Aspekten des Wettbewerbsrechts haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

 

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