LG Koblenz: Schmerzensgeld nach Mordversuch

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
10.09.20102154 Mal gelesen
In einem von uns bearbeiteten Fall vor dem Landgericht Koblenz wurde unserer Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zuerkannt. Das Opfer wurde vom Beklagten mit 27 Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

In einem von uns bearbeiteten Fall vor dem Landgericht Koblenz wurde unserer Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zuerkannt.

Das Opfer wurde vom Beklagten mit 27 Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

Im strafrechtlichen Verfahren wurder der Beklagte zudem zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ergab sich hier durch die lebensgefährlichen Messerstiche, welche zu schwersten inneren sowie äußeren Verletzungen führte.

Als Begründung für die Höhe des Schmerzensgeldes gab das Landgericht zudem an, dass die Frau noch heute an den dauerhaften psychischen und physischen Beeinträchtigungen leide. Zudem berücksichtigte das Landgericht bei seiner Entscheidung, dass gerade die schweren psychischen Schäden nur durch eine langfristige Therapie verbessert werden könnten. Des Weiteren wurde durch die heimtückische Attacke die rechte Hand der Klägerin dauerhaft verletzt, ein Heilungserfolg ist nicht abzusehen.

Außerdem sind auch die Auswirkungen auf das familiäre Leben der Klägerin beachtet worden. Aufgrund des monatelangen Krankenhausaufenthaltes und zahlreichen Operationen musste die Betreuung ihrer Kinder anderweitig erfolgen.

 

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes ist nach der Ansicht des BGH die so genannte Doppelfunktion zu beachten. Im Vordergrund steht hier, dass Kläger einen Ausgleich für den erlittenen immateriellen Schaden erhalten sollen. Zum anderen soll das Schmerzensgeld dem Verletzten auch Genugtuung für die Tat verschaffen, die ihm der Schädiger angetan hat. ?