Weiterer Erfolg i.S. Apollo Media Fonds - Anleger erhält € 40.000,00 Schadensersatz aus Vergleich vor dem OLG Köln

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
04.03.2010652 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte erzielen einen weiteren Erfolg für einen Anleger der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG. 
 
CLLB Rechtsanwälte konnten für einen Anleger wegen der fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an dem Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erneut Schadensersatzansprüche durchsetzen.
 
Nachdem der Bundesgerichtshof in den beiden von CLLB Rechtsanwälte vor den Instanzgerichten betreuten Verfahren Vergleiche zugunsten unserer Mandanten auf Basis von Schadensersatzzahlungen von rund 2/3 vorgeschlagen hatte, welche so auch abgeschlossen wurden, konnte nunmehr erneut vor dem Oberlandesgericht Köln eine erhebliche Schadensersatzzahlung wegen fehlerhafter Anlageberatung zugunsten eines Anlegers der Apollomedia GmbH & Co. 5. Filmproduktion GmbH durchgesetzt werden.
 
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte sich mit einer Beteiligungssumme in Höhe von € 50.000,00 an der ApolloMedia GmbH & Co. KG beteiligt und war von der Beratungsgesellschaft nicht darüber aufgeklärt word3en, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits 1997 vor dem Erlösausfallversicherer NEIS gewarnt hatte.
 
Der Anleger hat nunmehr aufgrund des vor dem OLG Köln geschlossenen Vergleiches eine Schadensersatzzahlung in Höhe von € 40.000,00 von der SProFinanz KölnBonn GmbH, einer Tochtergesellschaft der Sparkasse KölnBonn erhalten.
 
Zwischenzeitlich konnten im Sog der positiven Vergleiche vor dem Bundesgerichtshof sowie dem Oberlandesgericht Köln mit weiteren Banken Vergleiche im Zusammenhang mit unterbliebener Aufklärung über die negativen Pressemeldungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen betreffend den Erlösausfallversicherer NEIS erzielt werden.
 
In einem Fall wurden 70 % des unseren Mandanten entstandenen Schadens (Volle Beteiligungssumme nebst Agio sowie entgangenem Gewinn und ohne Anrechnung von Steuervorteilen) ersetzt, in einem weiteren Fall 50 %.
 
In immer mehr Fällen werden zwischenzeitlich auch von Gerichten in frühen Verfahrensstadien wirtschaftlich sehr attraktive Einigungsvorschläge unterbreitet.
 
Vor diesem Hintergrund, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist jedem Anleger der ApolloMedia GmbH & Co. 3., 4. und 5. Filmproduktion KG, der seine Beteiligung auf Empfehlung eines Anlageberaters erworben hat und nicht über die Warnung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen auf dem Jahr 1997 aufgeklärt wurde zu raten, aktiv zu werden und seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
 
Pressekontakt: Ra Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: Leitz@cllb.de; web: www.cllb.de
 
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.