Erhöhung der Mindestgebühr für einen Mahnbescheid seit dem 1. Juli 2006

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
27.07.20062276 Mal gelesen

Alles wird teurer.
Auch die Gerichte erhöhen Ihre Gebühren. Seit dem 01. Juli 2006 hat sich auch die Mindestgebühr der Gerichte für das Mahnverfahren von 18,00 ? auf 23,- ?. erhöht. Von dieser Erhöhung der Mindestgebühr betroffen sind alle Mahnbescheide, die für Forderungen bis 900,- ? beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt

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