Alles wird teurer.
Auch die Gerichte erhöhen Ihre Gebühren. Seit dem 01. Juli 2006 hat sich auch die Mindestgebühr der Gerichte für das Mahnverfahren von 18,00 ? auf 23,- ?. erhöht. Von dieser Erhöhung der Mindestgebühr betroffen sind alle Mahnbescheide, die für Forderungen bis 900,- ? beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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50667 Köln
Tel.: 0221/ 272 4745
Fax: 0221/ 272 4747
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27.07.20062276 Mal gelesen