Weitere Erfolge für Anleger der ApolloMedia GmbH & Co. 3., 4. und 5. Filmproduktion KG; Vergleiche vor dem Bundesgerichtshof rechtskräftig; Zwischenzeitlich auch außergerichtliche Einigungen mit mehre

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
10.12.2009679 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte erzielen weitere Erfolge für Anleger der Apollo Media GmbH & Co. 3., 4. und 5. Filmproduktion KG. 

CLLB Rechtsanwälte konnten für Anleger wegen der fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit Beteiligungen an den Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 3., 4. und / oder 5. Filmproduktion KG weitere Schadensersatzansprüche durchsetzen.

In Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof konnten Vergleiche zugunsten der von unserer Kanzlei vertretenen Anleger abgeschlossen werden, im Rahmen derer die Anleger 2/3 des ihnen entstandenen Schadens (einschließlich entgangenen Gewinns) ersetzt erhielten. Die Vergleichsbeträge in Höhe von ? 40.000,00 und ? 18.000,00 wurden von der Gegenseite bereits bezahlt.
 
Zwischenzeitlich konnten im Sog der positiven Vergleiche vor dem Bundesgerichtshof mit weiteren Banken Vergleiche im Zusammenhang mit unterbliebener Aufklärung über die negativen Pressemeldungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen betreffend den Erlösausfallversicherer NEIS erzielt werden.
 
In einem Fall wurden 70 % des unseren Mandanten entstandenen Schadens (Volle Beteiligungssumme nebst Agio sowie entgangenem Gewinn und ohne Anrechnung von Steuervorteilen) ersetzt, in einem weiteren Fall 50 %.
 
In immer mehr Fällen werden zwischenzeitlich auch von Gerichten in frühen Verfahrensstadien wirtschaftlich sehr attraktive Einigungsvorschläge unterbreitet.
 
Vor diesem Hintergrund, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist jedem Anleger der ApolloMedia GmbH & Co. 3., 4. und 5. Filmproduktion KG, der seine Beteiligung auf Empfehlung eines Anlageberaters erworben hat und nicht über die Warnung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen auf dem Jahr 1997 aufgeklärt wurde zu raten, aktiv zu werden und seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
 
Je länger zugewartet wird, desto größer wird das Risiko, dass Gerichte Verjährung der Ansprüche annehmen. Bislang gehen Gerichte nicht von einer Verjährung der Ansprüche aus.