Nassauische Sparkasse erstmals zu Schadensersatz wegen CreativInvest verurteilt

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
19.11.20092896 Mal gelesen

Mit Urteil vom 13.11.2009 (2-21 O 149/09) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Nassauische Sparkasse zu Schadensersatz bzw. zur Rückabwicklung eines im Januar 2007 getätigten Wertpapiergeschäfts - Zertifikat Naspa CreativInvest 6 (Emittent: Merrill Lynch S.A.) - verurteilt.

Die Kläger (ein Ehepaar) sind langjährige Kunden der Nassauischen Sparkasse und haben im Anschluss an ein Beratungsgespräch im Januar 2007 ein Zertifikat mit 300 Stück Naspa CreativInvest 6 zu einem Betrag von ? 30.300 erworben. Bei dem eingesetzten Kapital handelte es sich um Ersparnisse der Kläger, die vorrangig der Altersvorsorge und -sicherung dienen sollten.
 
In seiner Entscheidung ist das Landgericht Frankfurt am Main der Argumentation des Klägeranwalts Klaus Hünlein (Kanzlei Hünlein Rechtsanwälte, Frankfurt am Main) gefolgt und hat bestätigt, dass die Nassauische Sparkasse verpflichtet war, im Rahmen des seinerzeitigen Beratungsgesprächs die Kläger über die vom Emittenten gezahlte Rückvergütung zu informieren. Das Landgericht nahm hierbei Bezug auf die sog. Kickback-Entscheidungen des BGH, wonach eine Bank auch ungefragt darauf hinzuweisen hat, ob und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten etc. erhält. Da die Nassauische Sparkasse ihren Kunden jedoch die Rückvergütungen verschwiegen hatte, hat das Landgericht eine Verletzung der Vertragspflichten der Nassauischen Sparkasse festgestellt.
 
Im Ergebnis hat das Gericht die Nassauische Sparkasse verurteilt, den Klägern den Erwerbspreis i.H.v. 30.300 zzgl. Zinsen i.H.v. 4 % (durchschnittliche Rendite für festverzinsliche Wertpapiere) gegen Rückübertragung der Zertifikate zu zahlen, wie auch den Klägern die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
  
Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht