Widerspruch und Rücktritt bei Continentale Lebensversicherung

Widerspruch und Rücktritt bei Continentale Lebensversicherung
03.01.2017298 Mal gelesen
Die Continentale Lebensversicherung a.G. belehrte die eigenen Kunden fehlerhaft über Widerspruchsrecht und Rücktritt. Das hat nun Konsequenzen, aus denen die Betroffenen Profit schlagen können. Werdermann | von Rüden berät!

Tausende Kunden der Continentale Lebensversicherung unwissend im Vorteil

Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 bei der Continentale Lebensversicherung einen Vertrag geschlossen haben, könnten bevorteilt sein. Denn noch heute, Jahre nach Vertragsschluss, besteht in vielen Fällen das Widerspruchsrecht. Häufig tritt dazu die Möglichkeit des Rücktritts vom Versicherungsvertrag.

Das Widerspruchsrecht der Kunden ist grundsätzlich befristet. Diese Frist setzte aber tausendfach nicht ein, wie BGH und EuGH befunden haben. Zurückzuführen sei das auf das Verwenden fehlerhafter Belehrungen seitens des Versicherers. Mit der Continentale Lebensversicherung ist nun ein weiterer Versicherungsträger betroffen. Die Kunden profitieren.

Widerspruchsrecht von Continentale selbst "erschaffen"

Grundsätzlich könnte jeder Versicherte betroffen sein, der seinen Vertrag in besagtem Zeitraum geschlossen hat. Konkret muss jedoch eine Voraussetzung gegeben sein: Der Kunde muss eine fehlerhafte Rechtsbelehrung erhalten haben.

Der Gesetzgeber hat Lebensversicherungen verpflichtet, die eigenen Versicherten über deren Widerspruchs- und Rücktrittsrecht zu belehren. Damit soll gewährleistet sein, dass auch juristische Laien über ihre Rechte im Klaren sind. Deswegen werden an die Belehrungen gewisse Anforderungen bezüglich Deutlichkeit und Verständnis gestellt, die es einzuhalten gilt.

Die Continentale Lebensversicherung missachtete diese Vorgaben jedoch drastisch. So erfolgte die Belehrung über Rücktritts- und Widerspruchsrecht in einem Zug, eine höchst umstrittene Lösung. Dazu waren die genutzten Dokumente von unpräzisen und unverständlichen Stellen durchzogen und ohne drucktechnische Hervorhebung. Wie der BGH urteilte, kann das als Fehler aufgefasst werden. Dadurch trat die Frist des Widerspruchsrechts nicht in Kraft, noch heute kann dem Vertrag widersprochen werden.

Wirtschaftliche Vorteile durch Widerspruch sichern

Das Widerspruchsrecht (und auch das Rücktrittsrecht) sollte bei Berechtigung genutzt werden. Denn es bestehen einige Vorteile, vor allem im Vergleich zu einer Kündigung der Lebensversicherung: Kündigt man den Lebensversicherungsvertrag bei der Continentale, so wird das Vertragsverhältnis für die Zukunft aufgelöst. Als Ausgleich für die angesparte Summe erhält der Versicherte den sogenannten Rückkaufswert. Dieser ist jedoch nur ein Teil der eingezahlten Beiträge. Beim Widerspruchhingegen erfolgt die gesamte Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Nebst kleinen Abzügen muss die Versicherung die komplette Ersparnis erstatten - meist übertrifft diese Summe den Rückkaufswert erheblich. Der Widerspruch ist deswegen stets vorzugswürdig, wenn eine Trennung von der Lebensversicherung erfolgen soll.

Ausstieg aus Continentale Lebensversicherung mittels Widerspruch

Und eine Trennung ist empfehlenswert. Die alten Tarife der Continentale Lebensversicherung sind längst überholt und grenzen aus heutiger Sicht an Geldverschwendung. Ineffiziente und nachteilige Konditionen machen die alte Lebensversicherung zu einer Last, anstatt zu einer effektiven Vorsorge beizutragen. Festzumachen ist das an Faktoren wie dem inzwischen unzulässigen Policenmodell oder der mangelhaften Umsetzung der Fondsbindung. In jedem Fall bestehen heute bessere und sichere Anlageoptionen. Durch das noch immer bestehende Widerspruchsrecht kann sich verlustlos von der alten Versicherung getrennt werden. Nutzen Sie Ihr Widerspruchs-, beziehungsweise Rücktrittsrecht und sparen Sie sinnvoll Geld!

Werdermann | von Rüden prüft Einzelfall kostenlos!

Ob im konkreten Fall ein "ewiges" Widerspruchsrecht besteht, hängt jedoch von weiteren Umständen ab. Diese gilt es zu prüfen, bevor gehandelt wird. Eine zielführende und professionelle Analyse des Einzelfalls ist unumgänglich. Die auf diesem Gebiet erfahrene Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose Erstberatung für alle (potentiell) Betroffenen an. Unsere Experten durchleuchten Ihren Versicherungsvertrag und stellen eine fundierte Einschätzung über Lage und Aussichten auf.

Ohne Risiko und ohne Verpflichtung!

Zögern Sie nicht, von Ihren Rechten Gebrauch zu machen - weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 770) zur Verfügung!