Allianz Lebensversicherung AG muss Kunden Rechtsvorteil einräumen

Allianz Lebensversicherung AG muss Kunden Rechtsvorteil einräumen
29.11.2016175 Mal gelesen
Noch heute können tausende Kunden von Lebensversicherungen ihr Widerspruchsrecht ausüben. Daran sind viele Chancen geknüpft - lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten!

Widerspruchsrecht bei Allianz Lebensversicherung AG besteht noch nach Jahren

Die Allianz Lebensversicherung AG, angesehener Finanzdienstleister und Versicherer, muss Konsequenzen für eigene Fehler tragen. Über Jahre hinweg, genauer gesagt zwischen 1994 und 2007 nutzte die Lebensversicherung in Vertragsdokumenten fehlerhafte Schriftstücke. Tausende Verbraucher, die in diesem Zeitraum Kunde bei der Allianz Lebensversicherung AG geworden sind, haben fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen erhalten. Diese Fehler wirken bis heute fort. Denn den falsch Belehrten steht noch immer das Recht zum Widerspruch zu. Die Frist des grundsätzlich auf 14 Tage beschränkten Rechts setzte nie ein. Noch heute kann in mehr als 60% der Fälle widersprochen werden.

Widerspruch und Trennung von Allianz Lebensversicherung AG

Mit dem noch immer bestehenden Widerspruchsrecht gehen große Chancen einher. Primär stellt der Widerspruch eine enorm günstige Alternative zur Kündigung dar. Denn Widerspruch und Kündigung unterscheiden sich in erheblichen Punkten.

Kündigt man den eigenen Vertrag bei der Allianz Lebensversicherung AG, wird das Vertragsverhältnis für die Zukunft beendet. Der Versicherer zahlt dem Kunden daraufhin den sogenannten Rückkaufswert aus. Der Rückkaufswert macht jedoch häufig nur einen Bruchteil der eigentlich angesparten Summe aus. Mit einer Kündigung sind demnach Einbußen verbunden.

Bei Widerspruch hingegen wird der ganze Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Der Kunde erhält nahezu alle geleisteten Beiträge zurück. Der Verlust bei Widerspruch ist wesentlich geringer (fast bei Null) als bei einer Kündigung. Diejenigen, die zum Widerspruch berechtigt sind, sollten stets diesen Weg wählen. Eine Kündigung lohnt sich nur in Ausnahmefällen.

Zeitgemäße Vorsorge durch Widerspruch ermöglichen

In fast allen Fällen ist eine Trennung (mittels Widerspruch) von der Allianz Lebensversicherung AG jedoch sinnvoll. Die betroffenen alten Verträge (1994 - 2007) sind aus heutiger Perspektive nicht sonderlich ökonomisch. Heute existieren wesentlich effektivere Möglichkeiten der Vorsorge, beziehungsweise Geldanlage. Auch andere Komponenten lassen beim Blick auf die alten Tarife der Allianz Argwohn entstehen. Exemplarisch sollen zwei Faktoren dienen:

Zum einen sind die meisten der alten Verträge nach dem sogenannten Policenmodell abgewickelt worden. Beim Policenmodell wurden dem Kunden wichtige Dokumente bei Vertragsschluss gar nicht ausgehändigt. Die Versicherungsbedingungen beispielsweise schickte die Versicherung nachträglich mit der Post. In der Zwischenzeit war es dem Kunden nicht möglich, einen Überblick über den geschlossenen Vertrag zu gewinnen. Das Policenmodell ist seit 2008 unzulässig.

Zum anderen stößt die Fondsbindung der Altverträge negativ auf. Die Versicherung warb damit, die Versicherungssumme an riskante Finanzgeschäfte zu koppeln. Dadurch sollte schnell hohe Rendite erzielt werden. Zum Nachteil der Verbraucher tätigten die Verantwortlichen der Allianz Lebensversicherung AG regelmäßig Fehlinvestitionen, berieten unsachgemäß oder legten das Geld ineffizient an. Die versprochenen Gewinne blieben im Regelfall aus.

Viele Versicherte sind damals wie heute unglücklich mit ihrem Vertrag. Der Widerspruch bietet eine problemlose und günstige Möglichkeit zum Ausstieg.

Werdermann | von Rüden prüft Verträge kostenlos auf Widerspruchsrecht

Ob eine Berechtigung zum Widerspruch besteht, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. In jedem Fall ist es erforderlich, dass der Kunde vom Versicherer eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erhalten hat. Fehlerhaft sind solche Belehrungen, die dem gesetzlichen Maßstab an Deutlichkeit und Verständlichkeit nicht gerecht werden. Wann das im Einzelfall gegeben ist, kann ein juristischer Laie nur schwer erkennen.

Deswegen bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten analysieren Ihre Lage und geben Ihnen eine Einschätzung zu Ihrer Lebensversicherung und den Aussichten.

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