Allianz Lebensversicherung AG in rechtlich nachteilshafter Position

Allianz Lebensversicherung AG in rechtlich nachteilshafter Position
15.10.2016316 Mal gelesen
Die Allianz Lebensversicherung AG befindet sich gegenüber vielen Verbrauchern in einer rechtliche nachteilshaften Position. Nehmen Sie den professionellen Service unserer Kanzlei Werdermann I von Rüden in Anspruch, um diesen auszunutzen!

Lebensversicherungsverträge der Allianz Lebensversicherung AG widerrufbar

Eine Vielzahl von Kunden der Allianz Lebensversicherung AG befindet sich gegenüber dem Versicherungsgeber in einem meistens unverhofft rechtlichen Vorteil. Viele Renten- und Lebensversicherungsverträge - nach Schätzungen von Experten um die 60% - entsprechen nicht den geltenden gesetzlichen Vorgaben, weswegen noch heute der Widerspruch ausgeübt werden kann. Voraussetzung für das noch heute bestehende Widerspruchsrecht gegenüber der Allianz Lebensversicherung AG ist, dass das jeweilige Versicherungsinstitut seine Kunden unzureichend und somit fehlerhaft belehrt hat. Nach Rechtsauffassung des EuGH, sowie des BGH beginnt die Widerspruchsfrist von 14 Tagen in einem solchen Fall nicht zu laufen, weswegen dieses Widerspruchsrecht als "ewig" bezeichnet werden kann.

Widerspruch birgt Chancen auf Ersparnisse

Der Widerspruch - und die damit verbundene Trennung aus dem Lebensversicherungsvertrag - kann auf Seiten des Verbraucher zu enormen Ersparnissen führen. Denn in den Jahren 1994 - 2007 wurden viele Lebensversicherungsverträge der Allianz Lebensversicherung AG nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen, welches seit 2008 endgültig als unzulässig erklärt worden ist. Ein besonderes für den Verbraucher nachteilhaftes Merkmal dieser Konstellation ist, dass diesem von dem Versicherungsgeber einige besonders wichtige Dokumente erst nach Zustandekommen des Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages zugeschickt worden sind. Zudem wurde vielen Kunden von dem in den Vertragsschluss involvierten Kunden von der Allianz Lebensversicherung AG davon überzeugt, ihre Versicherungssumme an einen Fonds zu binden. Dabei wurden den Kunden häufig hohe Rendite in Aussicht gestellt. Aufgrund vieler Turbulenten in den Aktienmärkten blieben die erhofften Gewinne aus. Der Versicherungsvertrag wurde somit mehr und mehr zu einer Belastung für den Verbraucher. Die frühzeitige Trennung aus dem unvorteilhaften Versicherungsvertrag mittels einer Kündigung stellte sich für den Verbraucher oftmals als wirtschaftlich sinnlos dar. Das liegt daran, dass die von der Versicherung ausgezahlte Summe - auch als Rückkaufswert bezeichnet - nicht den bereits von dem Versicherungsnehmer bei der Allianz Lebensversicherung AG eingezahlten Beträgen entspricht. Bei dem Widerspruch gegenüber dem Versicherungsinstitut erfolgt jedoch eine Rückabwicklung des Vertrages. Dem Kunden werden also alle bereits eingezahlten Beiträge vollständig wieder ausgezahlt. Der Widerspruch stellt eine für Verbraucher durchaus attraktive Möglichkeit dar, sich von den überteuerten Lebensversicherungsverträgen zu lösen.

Widerspruchsbelehrung nicht deutlich genug

Sämtliche Versicherungsinstitute - demnach auch die Allianz Lebensversicherung AG sind bei der Formulierung der Widerspruchsbelehrung an das gesetzliche Deutlichkeitsgebot gebunden. Danach ist der Versicherungsgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, den Verbraucher eindeutig, präzise und vollständig über die ihm zustehenden Widerspruchsrechte zu informieren. In der Vergangenheit hat auch die Allianz Lebensversicherung sich nicht immer an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, und hat unter anderem gegen die Vorgaben aus § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG verstoßen dar. Der Verbraucher wurde unter anderem nicht darüber aufgeklärt, welche Unterlagen diesem vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist zu laufen beginnt.

Widerspruch jetzt mit Werdermann | von Rüden durchsetzen!

Rund 60% der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind fehlerhaft. Dennoch ist grundsätzlich Vorsicht geboten, denn jeder Versicherungsvertrag könnte individuelle Rechtsprobleme aufweisen. Um das bestmögliche Ergebnis, die größte Ersparnis zu erzielen, ist ein juristisch professionelles Vorgehen unbedingt notwendig. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet als besonderen Service eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrages an. Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

 Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!