R + V Versicherung kann noch heute widersprochen werden

R + V Versicherung kann noch heute widersprochen werden
08.09.2016335 Mal gelesen
Die R + V Versicherung belehrte Verbraucher über Jahre hinweg fehlerhaft über deren Rechte. Deswegen sind mehr als die Hälfte aller Kunden noch heute zum Widerspruch des Versicherungsvertrages berechtigt. Dieses Widerspruchsrecht kann zu einer hohen Ersparnis führen!

Kunden der R V Versicherung im rechtlichen Vorteil

Mehr als die Hälfte aller Kunden der R V Versicherung sind unwissend in einer rechtlich vorteilhaften Situation. Denn all diejenigen, die zwischen 1994 und 2007 einen Versicherungsvertrag für eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben, könnten diesem Abschluss noch heute widersprechen. Und das, obwohl die eigentlich im Vertrag vorgesehene Widerspruchsfrist längst verstrichen ist. Wie viele andere Versicherungen auch, belehrte die R V Versicherung ihre Versicherungsnehmer in besagtem Zeitraum fehler- oder lückenhaft über das Widerspruchsrecht.

 

Rechtsfolge dessen ist, wie der Europäische Gerichtshof und auch der BGH festgestellt haben, dass die Frist zum Widerspruch nicht zu laufen beginnt, den Verträgen also "ewig" widersprochen werden kann. Dieses Recht kann bei geschickter Ausnutzung eine enorme Ersparnis mit sich bringen.

 

Günstige Trennung von R V Versicherung mittels Widerspruchsrecht

Viele Verbraucher sind heute unglücklich mit dem Abschluss ihrer Lebens-, beziehungsweise Rentenversicherung. In den meisten Fällen lohnt sich die Vorsorge nicht (mehr).

 

Zwischen 1994 und 2007 wickelten Versicherungsträger wie die R V Versicherung ihre Versicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell ab. Hierbei erhielt der Kunde die Vertragsunterlagen inklusive wichtigen Geschäftsbedingungen oder Belehrungen erst nach Unterzeichnung des Vertrags in schriftlicher Form zugesandt. Tage später konnten sich die frisch Versicherten der R V Versicherung erst ein Bild über die Pflichten machen, die sie eingegangen sind. Das Policenmodell ist inzwischen genau deswegen, aus Gründen des Verbraucherschutzes, unzulässig.

 

Eine weitere unattraktive Komponente der Lebens- oder Rentenversicherungen, die in diesen Jahren abgeschlossen wurden, ist die Fondsbindung. Die R V Versicherung warb Kunden mit der Kopplung der Versicherungssumme an Finanzgeschäfte, denen ein höheres Risiko anhaftete. Davon erhoffte man sich hohe Renditen zum Wohle der Kunden.

 

Die Finanzgeschäfte stellten sich aber als Fehlinvestitionen dar, für die Versicherten entpuppte sich die Lebensversicherung als Fehler. Zu hohe Beiträge führten zu einer im Verhältnis zu geringen Ersparnis.

 

Ausweg aus der Verbindlichkeit bei der R V Versicherung war und ist stets die Kündigung. Allerdings verliert der Kunde im Falle dieser noch mehr Geld. Denn bei einer Kündigung wird lediglich der Rückkaufswert, den die Versicherer sehr niedrig bemessen haben, an den Versicherten ausgezahlt.

 

Das noch immer bestehende Widerspruchsrecht ist nun ein Ausweg aus dieser Bredouille. Infolge des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, der Kunde erhält fast alle gezahlten Beiträge zurück. Mittels Widerspruch kann sich zum einen von der teuren Lebens- oder Rentenversicherung gelöst werden, zum anderen erhält der Verbraucher mehr als nur den Rückkaufswert und kann endlich vernünftig und lukrativ Vorsorge betreiben.

 

R V Versicherung belehrte Kunden fehlerhaft über Rechte - Widerspruch mit Werdermann | von Rüden durchsetzen!

Grundlage für die Berechtigung zum Widerspruch ist, vom eigenen Versicherer nur fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt worden zu sein. R V Versicherung und viele andere Versicherungen nutzten über Jahre Widerspruchsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wurden. Dadurch greift, wie der BGH in mehreren Urteilen bestätigte, die in §5a Abs. 2 VVG a.F. vorgesehen Rechtsfolge: das Widerspruchsrecht gilt unbefristet.

 

Keinesfalls besteht aber ein "automatisches" Widerspruchsrecht, eine Einzelfallprüfung ist unumgänglich. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen zu diesem Zweck eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrages auf ein möglicherweise noch bestehendes Widerspruchsrecht an.

 

Unsere Experten analysieren Ihre Lage und geben im Anschluss eine fundierte Einschätzung über Ihre Aussichten und etwaige Ersparnisse ab.

 

Widersprechen Sie Ihrer teuren Versicherung und sorgen Sie besser vor!

 

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

 
  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!