Widerspruchsrecht bei Agrippina Lebensversicherung AG besteht immer noch

Widerspruchsrecht bei Agrippina Lebensversicherung AG besteht immer noch
29.08.2016200 Mal gelesen
Kunden der Agrippina Lebensversicherung AG sind zu großen Teilen noch heute zum Widerspruch berechtigt. Damit besteht die attraktive Möglichkeit, sich problemlos von einer teuren Versicherung zu lösen.

Tausende Kunden der Agrippina Lebensversicherung AG zum Widerspruch berechtigt

Die Agrippina Lebensversicherung AG muss vielen Kunden unfreiwillig einen rechtlichen Vorteil zugestehen. Mehr als die Hälfte all derjenigen Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der Agrippina Lebensversicherung AG abgeschlossen haben, könnten diesem Abschluss noch heute widersprechen. Grundlage dafür ist, dass die Agrippina Lebensversicherung AG ihre Kunden über Jahre hinweg fehlerhaft über deren Rechte belehrte. In diesen Fällen setzte die Widerspruchsfrist nie ein, sodass den Versicherungsverträgen "ewig" widersprochen werden kann. Die Berechtigung zum späten Widerspruch kann sich für Verbraucher auszahlen, sofern das Widerspruchsrecht geschickt ausgeübt wird.

 

Hohe Ersparnis mittels Widerspruch bei der Agrippina Lebensversicherung AG

Durch den Widerspruch wird eine Trennung vom teuren Versicherungsvertrag günstig und problemlos ermöglicht.

 

Zwischen 1994 und 2007 herrschte bei Versicherungen wie der Agrippina Lebensversicherung AG das sogenannte Policenmodell vor, das 2008 für unzulässig erklärt wurde. Bei diesem Prozedere schickte der Versicherer dem Kunden wichtige Dokumente und Details erst nach Unterzeichnung des Vertrages in schriftlicher Form zu. Für viele Kunden entpuppte sich erst nach Erhalt der Unterlagen das Ausmaß der Verbindlichkeit. Hinzu kam, dass Agrippina und andere mit einer sogenannten Fondsbindung warben. Hierbei wurde die Versicherungssumme an ein risikoreiches Finanzgeschäft gekoppelt, von dem man sich hohe Renditen erhoffte.

 

Die Hoffnungen blieben unerfüllt, die meisten Verbraucher wurden enttäuscht. Im Regelfall stellte der Abschluss der Lebensversicherung ein Verlustgeschäft dar.

 

Doch eine Kündigung kam auch nicht infrage, denn diese hätte weitere Verluste nach sich gezogen. Der sogenannte Rückkaufswert, also die Summe, die der Kunde bei Kündigung zurückerhält, wurde von der Agrippina Lebensversicherung AG denkbar niedrig beziffert. Bis heute halten viele Kunden die teure Verbindlichkeit aus, obwohl auf anderem Wege wesentlich effektiver vorgesorgt werden könnte.

 

Das Widerspruchsrecht stellt nun allerdings die einzig günstige und attraktive Möglichkeit dar, sich von der Lebensversicherung zu trennen. Im Falle des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, nahezu alle gezahlten Beiträge werden an den Kunden rückerstattet. Zwischen den hierbei erstatteten Summen und dem Rückkaufswert liegt häufig eine enorme Differenz.

 

Agrippina Lebensversicherung AG missachtete gesetzliche Vorschriften

Dass die Agrippina Lebensversicherung AG den meisten ihrer Versicherungsnehmer das Recht zum Widerspruch zugestehen muss, ist selbstverschuldet. Tausenden Verträgen wurden Widerspruchsbelehrungen angefügt, die von Fehlern und Undeutlichkeiten durchzogen waren. So war die drucktechnische Ausgestaltung beispielsweise so mangelhaft, dass der BGH darin eine Missachtung der gesetzlichen Vorgaben sah. Normalerweise ist der Versicherer von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages umfassend und präzise über deren Rechte zu belehren. Die Belehrungen der Agrippina wurden diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht.

 

Auf das Urteil des BGH (IV ZR 486/14) gestützt, sind betroffene Kunden deshalb zum "ewigen" Widerspruch berechtigt.

 

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Keinesfalls kann aber pauschalisiert werden. Um den maximalen Erfolg und eine hohe Ersparnis erzielen zu können, ist eine Einzelfallprüfung des Versicherungsvertrages unumgänglich. Guter Rat ist nicht immer teuer, die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an.

 

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