Fehlerhafte Anlageberatung durch Banken

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
09.01.20091205 Mal gelesen

Die Gerichte haben sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage befassen müssen, ob und bejahendenfalls in welchem Umfang Banken auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch genommen werden können. In dem jüngst ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2008 (IX ZR 89/07 BGH) ging es um die Beratung von Bankkunden über eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds. Diese Beteiligung erwies sich im Nachhinein als unrentabel. Unter Berufung auf eine nicht anleger- und objektgerechte Beratung, insbesondere unterlassene Aufklärung über im Einzelnen vorgetragene Prospektmängel, nahm die Bankkundin die beratende Bank auf Rückzahlung des Anlagebetrages in Anspruch. Die Leitsätze des am 07.10.2008 verkündeten Urteils des Bundesgerichtshof lauten wie folgt:

a) Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine Kapitalanlage,
     die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischem Sachverstand zu prüfen;
     eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.

b) Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr Anlagepro-
     gramm genommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen einsetzen;
     hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich nicht aufklären.

c) Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in Brancheninformati-
     onsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen.

d) Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem Branchenin-
     formationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage berücksichtigen.
     Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publilkation,
    deren Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.

 

Rechtsanwalt Dr. Dieter Finzel, Hamm, 08.01.2009