Einigung in den USA – VW Autokäufer erhalten 5.000 Dollar Entschädigung

Einigung in den USA – VW Autokäufer erhalten 5.000 Dollar Entschädigung
21.04.2016160 Mal gelesen
Weiterhin keine Gleichbehandlung europäischer Kunden

Düsseldorf, den 21.04.2016 -  Wie aus Medienkreisen bekannt geworden ist, soll sich der Volkswagenkonzern mit dem amerikanischen Justizministerium und den Umweltbehörden EPA und CARB geeinigt haben. Demnach erhalte jeder geschädigte US-Kunde der Abgasaffäre eine Kompensation von 5.000 US-Dollar. Zusätzlich müsse Volkswagen entstehende Kosten für die Umrüstung der betroffenen Fahrzeuge übernehmen. Der Vergleichsentwurf, der unmittelbar vor der heute ablaufenden Erklärungsfrist ausgehandelt wurde, soll nun dem zuständigen Gericht in San Francisco vorgelegt werden. Für den Fall, dass der Vergleich rechtskräftig werden sollte, würde dies die für den Sommer geplante Prozesseröffnung verhindern.

Von der gestrigen Entscheidung des VW-Managements sind europäische Kunden nicht betroffen. Die Besserstellung amerikanischer Kunden steht in Deutschland bereits seit längerem in der Kritik. "Dass VW in den USA auf die Kunden zugeht, ist natürlich zu begrüßen. Es kann aber nicht angehen, dass deutsche Fahrer als Kunden zweiter Klasse behandelt werden. Mit dieser Haltung wird das Unternehmen kein Vertrauen zurückgewinnen. Deutsche Kunden als wichtigste Zielgruppe bilden das Rückgrat des Konzernumsatzes", betont Prof. Julius Reiter, der seit vielen Jahren die Interessen geschädigter Anleger und Verbraucher vertritt.

Offensichtlich fürchtet der Volkswagenkonzern aufgrund der aktuellen Gesetzeslage bislang keine weitrechenden Schadensersatzklagen von VW-Käufern in Deutschland. Dies könnte sich jedoch zukünftig ändern. So fordern die Verbraucherschutzminister der Länder nunmehr die Einführung von Musterklagen auch in Verbraucherangelegenheiten. Derzeit können ausschließlich Aktionäre im Rahmen eines sogenannten Kapitalmuster-Verfahrens Ansprüche gesammelt geltend machen.

Die Kanzlei baum reiter & collegen kooperiert im Falle VW mit der Stichting Volkswagen Car Claim. Bei der gemeinnützigen Stiftung nach niederländischem Recht haben sich bisher europaweit über 90.000 geschädigte Fahrzeughalter registrieren lassen. Die Teilnahme, die von Stiftung Warentest und dem österreichischen Verbraucherverband VKI empfohlen wird, ist kostenlos und kann jederzeit zurückgezogen werden. Der frühere Innenminister Gerhart Baum - Vorsitzender des Stiftungsbeirats - erklärt: "Das Vorgehen der Stichting Volkswagen Car Claim zielt auf die Bündelung aller europäischen Kundenansprüche und eine Generalbereinigung, um kostspielige und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. VW sollte dies als Chance erkennen." "Die Priorität liegt auf außergerichtlichen Verhandlungen, damit Gerichtsprozesse vermieden und schnelle sowie zufriedenstellende Lösungen für alle Beteiligten erzielt werden", ergänzt sein Kanzleipartner Reiter. 

 

Unter folgendem Link können sich Geschädigte anmelden:

http://www.vw-verhandlung.de/für-autobesitzer

Hier erhalten sie auch weitere Informationen zum Stiftungsmodell.