Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen
27.01.2016257 Mal gelesen
Landgericht Frankfurt am Main sieht Widerspruchsbelehrung als fehlerhaft an

"Nachdem die Basler Lebensversicherung AG die außergerichtliche Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen abgelehnt hat, war es erforderlich, das Klageverfahren einzuleiten", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. "In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat das Gericht die Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bestätigt und die Widerspruchsbelehrungen der Basler Lebensversicherung AG als fehlerhaft beurteilt und somit die den Versicherungsnehmern durch die Rechtsprechung gegebene Möglichkeit des "Widerrufsjokers" wohl bestätigt".

Diese Entwicklung in der Rechtsprechung ist für den Versicherungsnehmer höchst erfreulich, dann gerade in Zeiten des niedrigen Zinsniveaus haben Lebensversicherungsverträge erhebliche Werteinbußen zu verzeichnen. "Der Vorteil des Widerspruchs - im Vergleich zur Kündigung - besteht darin, dass die Versicherungsgesellschaft die gesamten eingezahlten Versicherungsprämien zurückbezahlen muss und der Versicherungsnehmer nicht auf den deutlich geringeren Rückkaufswert verwiesen ist", so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Weitere Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Versicherungsnehmer finden Sie auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite www.lv-ausstieg.de.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" 2013 in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde, konnte bereits zahlreiche Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen.