Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen
13.11.2015218 Mal gelesen
HUK Coburg erkennt Widerspruch unseres Mandanten vollumfänglich an

"In Zeiten des historisch niedrigen Zinsniveaus sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr die rentable Anlage, die sie hätten sein sollen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. "Viele Versicherungsnehmer nutzen deshalb die ihnen durch die Rechtsprechung gegebenen Möglichkeiten und machen von dem sog. "Widerrufsjoker" Gebrauch".

In einem aktuellen Fall hat die HUK Coburg den Widerspruch eines von unserer Kanzlei vertreten Versicherungsnehmers anerkannt. Im Vergleich zu dem bei einer Kündigung auszubezahlenden Rückkaufswert erhält unsere Mandantschaft durch den Widerspruch einen mehr als 30% höheren Betrag von der Versicherung.

"An unsere Mandanten werden die vollständigen bis zum Widerspruch eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt und zusätzlich Nutzungsersatz geleistet. Unter dem Strich liegt die Auszahlung der Versicherung deutlich über dem zuletzt mitgeteilten Rückkaufswert der Versicherung. Gerade darin besteht der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung, denn mit dem Widerspruch kann der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag "raus mit Plus", so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Weitere Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Versicherungsnehmer finden Sie auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite

www.lv-ausstieg.de.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" 2013 in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde, konnte bereits zahlreiche Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen.