Advent, Advent die Wohnung brennt...

Advent, Advent die Wohnung brennt...
22.12.2014236 Mal gelesen
In der Vorweihnachtszeit bricht häufig Feuer aus. Die gute Nachricht: Brandschäden sind meist versichert.

Kommt es an Weihnachten zu einem Brand, muss die Versicherung der Betroffenen möglichst schnell informiert werden. Der Experte Herr Cäsar-Preller empfiehlt, den Schaden direkt nach den Feiertagen zu melden, da der Versicherte zu einer zügigen Meldung verpflichtet ist

Zudem sollte man nicht alles aufräumen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Allerdings sollten Gefahrenquellen schnell beseitigt werden, damit Folgeschäden ausgeschlossen sind.

Wer letztendlich für den Schaden aufkommt, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Rechtswalt Cäsar-Preller empfiehlt, im Ernstfall einen Blick in die Police zu werfen, um zu sehen, ob der Schaden überhaupt versichert ist.

Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung springt dann ein, wenn die Tannenzweige sich trotz aller Sorgfalt in Brand setzten und somit Schäden am Mobiliar entstehen. Diese ersetzt die Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu. Herr Cäsar -Preller weist darauf hin, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt, wenn der Baum oder der Kranz unbeaufsichtigt waren.

Private Haftpflichtversicherung

Wer als Gast unbeaufsichtigt einen Schaden verursacht, ist über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert.

Private Unfallversicherung

Wer sich beim abfackeln von Böllern verletzt, bekommt die Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Der Experte Herr Cäsar-Preller unterstreicht, dass für bleibende Schäden nur eine private Unfallversicherung aufkommt.