Lebensversicherung: Wann kann ein Vertrag erfolgreich widerrufen werden?

Lebensversicherung: Wann kann ein Vertrag erfolgreich widerrufen werden?
17.11.2014606 Mal gelesen
Mit dem Widerruf von Lebensversicherungen setzen sich Versicherte, Versicherungen und Gerichte auseinander. Doch trotz (oder gerade wegen) höchstrichterlicher Urteile ist die Rechtslage komplex und der Widerruf ist keine Allzwecklösung. Wann kann ein Widerruf Erfolg haben?

Wenn sich ein Versicherter von einem Lebensversicherungsvertrag trennen möchte, dann hat mehr Optionen als die Kündigung. Der Widerruf des Versicherungsvertrags wurde von Versicherten für sich entdeckt, die sich nicht mit der Auszahlung eines Rückkaufswerts abfinden wollten. Da nicht bei Weitem nicht jeder Widerruf bzw. Widerspruch von den Versicherungsunternehme akzeptiert wurde, mussten Gerichte über entsprechende Verbraucherwiderrufe entscheiden. Doch die verschiedenen Gerichtsurteile haben die Lage für Lebensversicherte unübersichtlich werden lassen. Dies zeigen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs aus dem Sommer 2014, in welchem zwei auf den ersten Blick recht ähnliche Fälle unterschiedlich beurteilt wurden.

 

Zunächst musste der Fall eines Klägers entschieden werden, welcher 1998 eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen hatte und dabei ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt. Im Jahr 2004 wurde der Versicherungsvertrag gekündigt und der Kläger erhielt den Rückkaufswert. Im Jahr 2011 widersprach der Kläger dem längst gekündigten Versicherungsvertrag und forderte mehr Geld. Da die einjährige Widerspruchsfrist aber längst abgelaufen ist, gab der der Bundesgerichtshof dem Begehren des Klägers nicht statt. Das Gerichte folgte auch nicht der Argumentation des Klägers, dass der Versicherungsvertrag deshalb widerrufen werden könne, weil das bis 2007 gültige Policenmodell (Versicherungsvertrag wird erst dann als abgeschlossen behandelt wurden, wenn der Versicherte dem Vertragsschluss 14 Tage lang nicht widersprach) nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar sei (Urteil vom 16.07.2014 - IV ZR 73/13).

 

Widerrufsbelehrung hat entscheidenden Einfluss auf Widerrufbarkeit

 

Zu einem anderen Ergebnis kam der BGH in einer recht ähnlichen, in einem wichtigen Detail jedoch unterschiedlichen Konstellation. Denn anders als in dem am 16.07.2014 entschiedenen Fall wurde der Kläger nicht ordnungsgemäß auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Dieses Detail veranlassten den BGH und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), zu einer anderen rechtlichen Schlussfolgerung zu kommen: Wurde ein Versicherte nicht über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt, ist die Ausschlussregelung des § 5a Versicherungsvertragsgesetz (alte Fassung) nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar (Urteil vom 07.05.2014, Aktenzeichen: IV ZR 76/11). Die Folge ist, dass auch noch nach Jahren ein Widerspruch gegen den ursprünglichen Vertragsschluss möglich ist.

 

Ob ein bestimmter Versicherungsvertrag widerrufbar ist, kann nur anhand des konkreten Einzelfalls belastbar rechtlich geklärt werden

 

Wie sich schon anhand der kurz umrissenen BGH-Urteile andeutete, kommt der Widerrufsbelehrung eine entscheidende Bedeutung zu. Eine Widerrufsbelehrung muss den Versicherungsnehmer eindeutig über die ihm oder ihr zustehenden Rechte informieren. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass die Widerrufsbelehrung sich deutlich von sonstigen Vertragsunterlagen abhebt. Diese - vermeintliche einfach zu erfüllende - Voraussetzung wird jedoch nicht von jedem Versicherungsvertrag erfüllte. So ist beispielsweise die Widerrufsbelehrung in bestimmten Verträgen der Standard Life- und HDI Gerling-Versicherung alles andere als deutlich gestaltet. Des Weiteren muss der Inhalt der Widerrufsbelehrung bestimmten Anforderungen genügen.

 

In der Praxis ist der Widerruf daher keine "einfache" Allzwecklösung für alle Fälle, sondern es bedarf gerade bei komplexen Versicherungsverträgen einer rechtlichen Prüfung, ob ein Widerruf bzw. Widerspruch im Einzelfall möglich ist und auch sinnvoll ist. Wenn Lebens- oder Rentenversicherte sich angesichts dieser verzweigten Rechtslage fragen, wie ihr konkreter Fall zu bewerten ist, sollten sie sich Rechtsrat einholen. Weitere Informationen rund um den Widerruf von Versicherungsverträgen befinden sich auf der von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen herausgegebenen Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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