Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Versicherungsverträgen

Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Versicherungsverträgen
10.10.2014362 Mal gelesen
Mit Urteil vom 30.01.2014 nahm das Landgericht (LG) Dessau-Roßlau Stellung zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Rahmen von Versicherungsverträgen (AZ.: 1 S 162/13).

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Nach Auffassung des LG genügt es den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung, wenn in derselben auf weitergehende Informationen zum Widerruf in den "Allgemeine(n) Informationen" hingewiesen wird, sofern sowohl die Widerrufsbelehrung als auch die Allgemeinen Informationen mit dem Versicherungsschein verbunden sind. Weiter sei Voraussetzung, dass die Widerrufsbelehrung verstärkt hervorgehoben werde, so das LG.

Vorliegend verlangte die Klägerin Rückzahlung ihrer Versicherungsbeiträge vom beklagten Versicherungsunternehmen aus Versicherungsvertrag. Den Versicherungsvertrag hatte die Klägerin widerrufen. Sie führte diesbezüglich aus, mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung habe die 30-Tages-Frist für dem Widerruf für sie nicht gegolten. Das Amtsgericht wies die Klage ab, die Berufung hatte keinen Erfolg.

Das LG führte dazu aus, es habe kein wirksamer Widerruf stattgefunden. Die Belehrung ist nach Auffassung des Gerichts ordnungsgemäß erfolgt und die Widerrufsfrist demnach abgelaufen. Vorliegend sei die Widerrufsbelehrung deutlich hervorgehoben worden, und die Allgemeinen Informationen, auf welche innerhalb der Belehrung verwiesen wurde, seien mit dem Versicherungsschein verbunden gewesen, insbesondere seien ebendiese Informationen auch ausdrücklich als Allgemeine Informationen bezeichnet worden. Demzufolge greife auch der Einwand der Klägerin nicht, es sei verwirrend und unübersichtlich, denn die Informationen waren demnach schnell zu finden.

Weiter bestehen nach den Ausführungen des LG auch keine inhaltlichen Bedenken in Bezug auf die Widerrufsbelehrung. Der Inhalt lehnte sich an Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes in der alten Fassung (VVG a.F.) an, sodass die hier genutzte Widerrufsbelehrung dem Gesetz entsprach. Dies bedeutet wohl auch, dass der Widerruf der Klägerin verfristet war. Sie kann somit keine Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen rechtsgrundlos erfolgter Leistungen verlangen. Der Versicherungsvertrag stellt unzweifelhaft einen Rechtsgrund dar.

Unter Umständen bereitet die Berechnung von Fristen gewisse Schwierigkeiten. Dies gilt gerade für rechtliche Laien. Wenn es jedoch um die Durchsetzung und Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten geht, kommt ihr besondere Bedeutung zu. Ein Rechtsanwalt kann helfen, die Frist zu wahren.

Das Versicherungsrecht ist eine komplexe Materie, insbesondere Versicherungsbedingungen können vielfältig gestaltet werden. Hierbei sind jedoch viele gesetzliche Vorgaben zu beachten. Es kann schwierig sein, den Überblick zu behalten. Kompetenz und Fachwissen sind für die Erstellung und auch Beurteilung von Versicherungsbedingungen vonnöten. Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen.

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