Lebensversicherungen: Welche Rechte können Versicherte gegen einen Rückkaufswert einsetzen?

Lebensversicherungen: Welche Rechte können Versicherte gegen einen Rückkaufswert einsetzen?
30.09.2014231 Mal gelesen
Wenn ein Lebensversicherter sich mit dem Rückkaufswert einer Versicherung auseinandersetzen muss, dass führt bereits eine kurze Recherche zum Widerruf als „Lösungsmöglichkeit“. Doch der Widerruf ist ein vielschichtiges und komplexes Instrument des Rechts.

Eine Lebensversicherung wird nicht nur für die Absicherung des namensgebenden Risikos eingesetzt. Vielfach werden Lebensversicherungen wegen ihrer "Garantiezinsen" als Kapitalanlagen betrachtet und auch entsprechenden Erwartungen an die Rendite gehegt. Dennoch unterscheiden sich Versicherungen von sonstigen Kapitalanlagen. Dies müssen Versicherte meist dann bemerken, wenn sie vorzeitig auf das investierte Kapital zugreifen und den Vertrag kündigen (möchten). Denn es kann eine Enttäuschung drohen, wenn nicht der erhoffte, "garantieverzinste" Betrag ausbezahlt werden soll, sondern ein geringerer Rückkaufswert.

 

Der Grund für dieses Vorgehen ist, dass der Rückkaufswert in den vielen Vertragswerk festgeschrieben ist. Können Versicherte gegen dieses Vertragsklausel vorgehen? Wenn eine vertragliche Regelung angegriffen werden soll, dann bietet der Widerruf gute Ansatzpunkte. Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Recht des Verbrauchers, das beispielsweise beim Abschluss von Versicherungsverträge eingeräumt wird. Wird eine Lebensversicherung wirksam widerrufen, dann wird der Vertrag nachträglich so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Ist die Vertragsgrundlage entfallen, dann haben vertraglichen Vereinbarungen wie etwa der Rückkaufswert keine Grundlage mehr, auf der sie eingefordert werden können. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, die einen bestehenden Betrag (mit allen darin enthaltenen Regelungen) beendet.

 

Da die Vertragsschlüsse oftmals Jahre zurückliegen und bisweilen auch bereits längst gekündigt wurden, stellt sich die Frage, ob ein Widerruf überhaupt noch möglich ist. Denn ein Widerruf ist nicht beliebig lange möglich, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Dies lässt sich schon daran erkennen, dass beim Abschluss neuerer Lebensversicherungen meist eine Widerrufsbelehrung übergeben wurde. Gerade bei Lebensversicherungen, die bereits vor Jahren abgeschlossen wurden, stellt sich die Frage, ob diese Frist überhaupt noch läuft. Doch der Blick in die Vertragsunterlagen kann hier oftmals nicht weiterhelfen.

 

Wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann ein Versicherungsvertrag widerrufen werden

 

Denn die Voraussetzung für einen Start der Widerrufsfrist ist, dass überhaupt klar ist, wenn die Widerrufsfrist konkret zu laufen beginnt. Diese Rechtsfrage führt in der Praxis zu komplexen Prüfungen. Denn die Vertragsunterlagen können bei der Suche nach eine konkreten Startdatum meist nicht weiterhelfen. Vielmehr befinden sich dort oftmals Formulierungen, die anhand mehrerer Faktoren ein bestimmtes Datum ermitteln lassen - oder eben nicht. Ein Beispiel für letzteres ist das Wort "frühestens". Denn je nachdem wie der konkrete Abschluss der Lebensversicherung ablief, können verschiedene Zeitpunkte in Frage kommen. Solche Ungewissheiten verhindern den Friststart.

 

Die Rechtslage rund um den Widerspruch bei Lebensversicherung ist nicht auf den ersten Blick durchschaubar, wie sich die - vermeintlich - einfachen Frage nach dem Beginn der Widerrufsfrist zeigt. Auch bereits von Gerichten entschiedene Fälle können Lebensversicherten nicht in jedem Fall weiterhelfen. Denn zum einen gibt es sehr viele Gerichtsurteile und Urteile können nur dann weiter helfen, wenn sie tatsächlich dieselbe Konstellation betreffen. Es gibt aber zahlreiche Vertragstexte und auch die Versicherungsgesellschaften selbst überarbeiten ihre Verträge, sodass die Suche nach der "passenden" Entscheidungen - wenn es sie überhaupt gibt - juristische Kenntnisse erfordert.

 

Wenn Lebens- oder Rentenversicherte sich nicht mit dem Ergebnis einer Kündigung abfinden möchten und sich angesichts dieser verzweigten Rechtslage fragen, wie ihr konkreter Fall zu bewerten ist, sollten sie sich Rechtsrat einholen. Denn erst nach einer fachkundigen Prüfung kann im Einzelfall geklärt werden, ob ein Widerruf möglich ist und ob es ggf. passende Rechtsprechung gibt.

 

Mehr Informationen rund um den Widerruf von Versicherungsverträgen befinden sich auf der von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen herausgegebenen Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

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