S&K Unternehmensgruppe – Hilfe für Anleger und Vorwurf auf Betrug erstreckt sich auf Medien

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
27.02.2013671 Mal gelesen
Die staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der S&K Unternehmensgruppe haben nun auch die Medienbranche erfasst.

Nun wurden auch Wohnräume der Gesellschafterin und Herausgeberin der Zeitung Finanzwelt durchsucht, so ein Bericht im Handelsblatt online vom 22.02.2013. Nach Angaben in diesem Artikel und gemäß weiterer Medienberichte besteht der Verdacht, dass sich die Journalistin über Honorarzahlungen von der S&K Immobiliengruppe bereichert hat, in dem sie positive Berichte über die S&K verfasst habe. Sofern dadurch die S&K-Gruppe Kapital von Anlegern erhalten hat, soll sie auch daraus eine Umsatzbeteiligung erhalten haben.

Gegen Verantwortliche der S&K Unternehmensgruppe und weitere Gesellschaften wird insbesondere der Verdacht des Betruges und der Untreue erhoben. Anleger sollen durch ein Schneeballsystem geschädigt worden sein. Mehrere Beschuldigte sind in Haft, u. a. die Gründer der S&K-Gruppe.

Nach Informationen der Ermittlungsbehörden sollen bei Beschuldigten Vermögenswerte sichergestellt worden sein. Dies erhöht die Chancen für betroffene Anleger, den erlittenen Schaden wieder zu realisieren. Die Ermittlungsbehörden verteilen bzw. zahlen aber keine Gelder aus, sondern jeder Geschädigte muss selbst Maßnahmen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ergreifen.

Auch wenn wegen laufender Ermittlungen die Unschuldsvermittlung gilt, muss aufgrund der Informationen und Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft geprüft werden, gegen welche Gesellschaften und verantwortliche Personen im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlage Schadensersatzansprüche begründet werden können. Berater oder Vermittler, die den Abschluss von Anlagen in der S&K Unternehmensgruppe empfohlen haben, können auch auf Schadensersatz haften, wenn sie den Anleger fehlerhaft beraten bzw. aufgeklärt haben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen von Anlegern hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Wie auch der Fall S&K wieder zeigt, ist der Anlegerschutz im Bereich von geschlossenen Fonds, die auch von der S & K Unternehmensgruppe angeboten wurden, immer noch nicht ausreichend, erklärt Rechtsanwalt Oliver Busch von der im Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München.