Hausratversicherung: Versicherer muss Neuverfliesung bezahlen

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
04.05.20073067 Mal gelesen

Das OLG Düsseldorf hatte in einem jüngst veröffentlichten Fall über die Ansprüche des Versicherungsnehmers nach einem Rohrbruch zu entscheiden.

Was war geschehen? Bei einem Rohrbruch im Badezimmer des Versicherungsnehmers wurden Teile der Fliesen zerstört. Ersatzfliesen waren nicht vorhanden. Die Gebäudeversicherung wollte nun lediglich diejenigen Kosten übernehmen, die durch den Austausch der beschädigten Fliesen anfallen. Der Versicherungsnehmer wollte dies jedoch wegen der dann entstehenden Farbunterschiede nicht hinnehmen. Er klagte auf Ersatz der Kosten für die Neuverfliesung seines Badezimmers.

Zu Recht, so das OLG Düsseldorf. Eine Neuverfliesung ist nur dann nicht zu ersetzen, wenn dies außer Verhältnis zu der optischen Beeinträchtigung steht, die verbleibt, wenn nur der beschädigte Teil neu verfliest wird. Das OLG verglich die Kosten einer Teilsanierung zuzüglich des optischen Minderwerts mit den Kosten einer Neuverfliesung und kam zum Ergebnis, dass letztere nicht unverhältnismäßig höher waren.

Quelle: OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2006 - 4 U 111/05

Dr. Finzel
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht