Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt im Zusammenhang mit Anlagen in Form von Beteiligungen an der Business Capital Investors Coorperation wegen des Verdachts auf Betrug in einem besonders schweren Fall. Im Rahmen der BCI-Betrugsermittlungen worden in Deutschland sowie in der Schweiz, Litauen, Spanien und Kanada Wohn- und Büroräume durchsucht. Es sollen bis zu 120 Ermittler im Einsatz gewesen seien.
Auch befinden sich in Deutschland drei Verdächtige in Untersuchungshaft. Die Ermittlungsbehörden erheben den Vorwurf eines Schneeballsystems. Eine renditeträchtige Geschäftstätigkeit, mit der hätte Gewinne erwirtschaftet werden können, hätte nicht festgestellt werden können.
Daher seien die Beschuldigten dringend verdächtigt, die Anlagen in Form von Beteiligungen an der Business Capital Investors Coorperation in Betrugsabsicht an Anleger vermittelt zu haben. Ein Anlegern war eine hohe Rendite versprochen worden.
Die Zeitschrift Finanztest hatte bereits vor mehreren Jahren vor den Anlagen in Form der Beteiligungen an der BCI gewarnt.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits vor einigen Jahren gegen einen Vermittler in Deutschland eine Untersagungsverfügung erlassen, weil er ohne Erlaubnis der BaFin Anlagen an der BCI vermittelt hat.
Anlegern, die Geld bei der Business Capital Investors Coorperation investiert haben, wird daher von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner geraten, sich möglichst bald von einem im Kapitalanlagerecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, gegen wen Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, um das investierte Geld wieder zu erhalten.
Im Rahmen des BCI-Betrugsverdachts werden bei Ermittlungsbehörden unter Umständen auch Vermögenswerte beschlagnahmt, so dass Geschädigte rasche reagieren müssen. Anleger erhalten nämlich nicht von den Ermittlungsbehörden ihr Kapital zurück, sondern sie müssen selbst zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen, um ihren Schaden zu realisieren.