Zusätzliches Schmerzensgeld bei SCHLEPPENDER SCHADENSREGULIERUNG der Haftpflichtversicherung!

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
14.03.20071730 Mal gelesen

Findet eine unnötige Verzögerung der Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung entgegen Treu und Glauben statt, so ist dem Geschädigten ein deutlich höheres Schmerzensgeld zu zahlen.

Ist nämlich das Verschulden des Unfallgegners für die Versicherung eindeutig erkennbar, so muss die Schadensregulierung schnellstmöglich durch angemessene (vorläufige) Abschlagszahlung an den Unfallgeschädigten gefördert werden.

So entschied kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem Fall, bei dem eine Versicherung dem Geschädigten, trotz schwerer Verletzungen und überwiegenden Verschulden ihres eigenen Versicherungsnehmers, lediglich ein Schmerzensgeld von 2.000 EUR zukommen ließ. Dies obwohl wegen der schweren Verletzungen hier ein Betrag im fünfstelligen Bereich gerechtfertigt gewesen wäre. In der verzögerten Zahlung sah das OLG Nürnberg einen Zermürbungsversuch der Versicherung gegen den Geschädigten, was einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, weil hierin ein Missbrauch wirtschaftlicher Macht durch die Versicherung liege. Einem solchen Missbrauch müssten die Gerichte nach Gesetz und Verfassung hier entgegenwirken. Deshalb sprachen die Richter dem Geschädigten später als Genugtuung ein spürbar erhöhtes Schmerzensgeld von immerhin 35.000 EUR (!) zu (OLG Nürnberg, Az:5 U 1921/06).

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.