Während es bisher ausreichte, sorgfältig die Mietwagentarife zu vergleichen, stellte das LG Dresden nunfest, dass es einem Unfall im Rahmen der Schadensminderungspflich zukäme, einen privaten Schutzbrief - z.B. ADAC-Schutzbrief- zu nutzen.
Aus diesem Grunde wurden dem Geschädigten nur 965 € und nicht 1730 € , die für den Mietwagen in 14 Tagen angefallen waren, von der gegnerischen Versicherung zugestanden.
In erster Instanz hatte der Geschädigte die Diffezenz vom AG Meißen sogar zugesprochen bekommen.
Das LG Dresden (15.01.2010; Az.: 7 S 189/09) urteilte jedoch zu Gunsten der Versicherung: Wenn ein Schutzbriefinhaber z.B. in den ersten 7 Tagen nach dem Unfall einen MIetwagen kostenlos erhalten könne, müsse er im Sinne der Schadensminderungspflich dies warnehmen. Die Zahlung von 965 € der gegnerischen Versicherung sei so gesehen schon hoch gewesen, da u.U. bei Nutzung des Schutzbriefes nur 300 € angefallen wären.