Thomas Cook | Flug gebucht| So bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Sturmschaden – Versicherungsschutz? Was bei der Geltendmachung von Sturm- und Wasserschäden zu beachten ist, Versicherungsrecht aktuell: Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
23.09.2019171 Mal gelesen
Haben Sie über Thomas Cook (nur) einen Flug gebucht?

 

Veröffentlicht am 23. September 2019 von Rechtsanwalt Joerg Reich

Haben Sie über Thomas Cook (nur) einen Flug gebucht?

Dann haben Sie keine Absicherung wie bei Pauschalreisen. Aber wenn Sie mit Kreditkarte oder paypal bezahlt haben, können Sie die Möglichkeit zum chargeback nutzen. Holen sie schnell Ihr Geld zurück.

Mit Thomas Cook ist wieder ein Reiseunternehmen insolvent. Zumindest wenn Sie direkt bei Thomas Cook einen Flug gebucht haben, also keine Pauschalreise, sind Sie in der Situation, dass Sie aktiv werden müssen, um Ihr Geld zurück zu holen. Sonst bleibt Ihnen am Ende nur eine Forderung in der Insolvenz.

Die Quote in einer Insolvenz ist in der Regel sehr gering, sodass realistischerweise das Geld nahezu vollständig abgeschrieben werden muss.

Wenn Sie den Flug über eine Kreditkarte gebucht haben, dann können Sie als Kunde das Geld für ausfallende Flüge mit dem sogenannten chargeback Verfahren zurückholen. Dies betrifft natürlich auch zukünftige Flüge, die erst noch kommen sollen. Gegebenenfalls wird es noch da drauf ankommen, ob der Flugbetrieb zwischenzeitlich sichergestellt oder wieder aufgenommen wird. Dann kann es allerdings sein, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgestellte Tickets für ungültig erklärt.

In jedem Fall sollten Sie versuchen Ihr Geld über das chargeback Verfahren, - oder wenn Sie über Paypal gezahlt haben - über die dortigen Funktion, zurückzuholen.

Oft stellen sich die Banken hier stur. Dann bleibt nur die Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Wir helfen Ihnen gerne das Geld für Ihren gebuchten Flug bei Thomas Cook wieder zurückzuholen.