Nach Flugannullierung gestrandet... - Schadensersatzanspruch gegen Airline

Reise und Verbraucherschutz
23.07.20102403 Mal gelesen
Wenn die Heimreise unfreiwillig unterbrochen wird oder gar nicht angetreten werden kann, kommen auf die Reisenden neben Stress und Ärger oft auch nicht unerhebliche Kosten für Verpflegung, Transfer, Unterkunft und Kleidung zu. Hier gilt es die Belege aufzubewahren, damit die Aufwendungen im Nachgang beim Reiseveranstalter oder der Airline ersetzt verlangt werden können.

Endlich Urlaub und dann am Flughafen der Albtraum aus dem Lautsprecher am Gate: "Der Flug Nummer ... wurde annulliert." Es beginnt der Ansturm auf das Service-Personal der Fluggesellschaft. Doch manchmal gibt es von dort nicht die erwarteten Informationen und Unterstützung. Gerade bei Flügen am späten Abend oder in der Nacht stehen die Reisenden dann alleingelassen am Flughafen. Erschöpft begeben sie sich mit dem Taxi auf Hotelsuche, nehmen noch ein Nachtmahl zu sich und fahren am nächsten Morgen wieder mit dem Taxi zum Flughafen - alles auf eigene Kosten. Mit dem nötigen Ärger im Bauch wird die Fluggesellschaft angeschrieben. Die reagiert mit Formschreiben (auf englisch?), verweist auf technische Probleme mit dem Flugzeug oder schlechtes Wetter am Start- oder Zielort und speist die Reisenden mit warmen Worten oder einem lächerlich kleinen Betrag ab.

Selbst wenn Sie nach der Flugannullierung nicht (alle) Quittungen und Belege aufgehoben haben, stehen Ihnen - unproblematisch bei Flügen innerhalb der EU - nach europäischem Recht pauschalierte Ersatzansprüche gegen die Airline zu. Diese richten sich pro betroffenem Reisenden nach der Flugstrecke. Auch höhere Kosten können vereinfacht bei entsprechendem Nachweis geltend gemacht werden. Verbraucherfreundlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Anforderungen für ein Berufen der Airline auf höhere Gewalt für den Flugausfall in einem aktuellen Urteil sehr hoch geschraubt. Die Annullierung muss sich aus einem für den Betrieb einer Fluggesellschaft untypischen Risiko ergeben haben. Grundsätzlich gute Chancen also zumindest finanziell ein kleines Trostpflaster zu erhalten.

Haben Sie einen ähnlichen Fall mit Flugannulierung erlebt, wenden Sie Sich zur Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche gerne an uns; wir helfen weiter.