Flugausfall wegen technischer Probleme

Reise und Verbraucherschutz
22.12.20082167 Mal gelesen

Nach einem Urteil des EuGH vom 22.12.2008 (Rechtssache C-549/07) haben Fluggäste bei einem Flugausfall wegen technischer Probleme in der Regel Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der VO (EG) Nr.261/2004. Nur Vorkommnisse, die von der Luftfahrtgesellschaft tatsächlich nicht zu beherrschen sind, können als außergewöhnliche Umstände im Sinne der Verordnung angesehen werden. Diese Umstände hat aber die Luftfahrtgesellschaft zu beweisen.

Mit dem heutigen Urteil erhalten Passagiere mehr Rechtssicherheit für ein Klageverfahren. Teuere Sachverständigengutachten, die sich mit - für den Laien unbekannten - technischen Problemen auseinandersetzen mussten,  werden künftig kaum noch erforderlich sein und so den Kläger nicht mehr von einer Klage abschrecken. Auch müssen sich Reisende  zur Vermeidung einer Beweisaufnahme künftig nicht auf Kürzungen der vom Gesetzgeber geschaffenen Ausgleichsleistungen einlassen.

Rechtsanwalt Frank Kornblum

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