Flugverspätungen ?Wann zahlen die Airlines 600 EUR Entschädigung?

Reise und Verbraucherschutz
28.09.2015590 Mal gelesen
Passagiere, die durch eine Flugverspätung betroffen sind, haben einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro. Häufig werden diese Entschädigungszahlungen jedoch grundlos durch die Fluggesellschaften abgelehnt. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Ansprüche gelten machen können.

Flugverspätung und 600EUR Entschädigung - wie wird der Anspruch realisiert? 

Schon der Ärger, der mit einer Flugverspätung meist verbunden ist, lässt eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft mehr als gerecht erscheinen. Die Flugverspätung ist regelmäßig mit vielen persönlichen Unannehmlichkeiten für den Reisenden verbunden: Da werden Anschlussflüge oder andere Verkehrsmittel verpasst, wichtige private oder berufliche Termine platzen, zusätzliche Übernachtungen sind nötig oder alle Reisepläne sind hinfällig. Ein Betrag von 600EUR als Entschädigung für eine Flugverspätung kursiert oft im Internet und in den Medien. Diese Information deckt jedoch nur einen Teil der Rechtslage ab, die sehr komplex ist. Fluggesellschaften sind nicht schnell bereit, Zahlungen dieser Art zu leisten. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ansprüche bei Flugverspätung zu beziffern und durchzusetzen. Betroffene, die ohne fundierte Rechtskenntnis und ohne Anwalt vorgehen, scheitern überdurchschnittlich häufig an der komplizierten Rechtsmaterie.

 

Die Flugverspätung und ihre Entschädigung als Teil der EU-Fluggastrechte

Seit 2004 sind in der Europäischen Union die Fluggastrechte gesetzlich normiert. Reisende haben damit rechtliche Anspruchsgrundlagen gegen Fluggesellschaften gewonnen. Leistungsstörungen wie Überbuchung, Annullierung und Flugverspätung sind erfasst. Die entsprechende Verordnung ist allerdings lückenhaft, häufig sprachlich unklar gefasst und muss daher durch richterliche Urteile ergänzt werden. Betroffene sind somit vielfach auf einen Rechtsanwalt und dessen fachliche Kompetenz zwingend angewiesen. Die Fluggastrechte-VO sieht der Höhe nach gestaffelte Entschädigungen als Ausgleichszahlungen vor. Spezifische Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Entschädigungsansprüche greifen. Rechtsunkundige Personen kommen meist mit der Unübersichtlichkeit der Vorschriften nicht zurecht. Dabei stehen im Einzelfall mehr als 600EUR auf dem Spiel.

Die Erstberatung beim Anwalt sollte daher immer in Anspruch genommen werden. Ein fachlich versierter Experte wie Rechtsanwalt Mingers berät Sie nicht nur umfassend. Er wird auch streitige Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen und neben den maximal erreichbaren 600EUR als pauschale Entschädigung mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Der Gang zum Anwalt erspart Ihnen kostspielige, aussichtlose Schritte in die falsche Richtung.

 

Die Entschädigung bei Flugverspätung und ihre Voraussetzungen

Alle Ansprüche aus der Fluggastrechte-VO sind mit dem EU-Status eng verknüpft. Der Flug muss in der EU angetreten worden sein oder der Zielflughafen in der EU liegen. In letzteren Fall werden nur Flüge von Fluganbietern erfasst, bei denen die entsprechenden Fluggesellschaften den Firmensitz in den Ländern der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz haben. Andere Flüge unterfallen der Verordnung nicht. 

Eine Flugverspätung führt zu Ansprüchen nach der Fluggast-VO nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

 
  1. Eine Flugverspätung dauert mindestens 2 Stunden bei einer Flugstrecke kleiner oder gleich 1500 km.
  2. Eine Flugverspätung dauert mindestens 3 Stunden und mehr für eine Strecke innerhalb der EU kleiner oder gleich 3500 km.
  3. Eine Flugverspätung dauert mindestens 4 Stunden und mehr bei Flugstrecken außerhalb der EU größer als 3500 km.
 

Mehr als 5 Stunden Flugverspätung berechtigen den Reisenden dazu, die Reise vollständig abzubrechen. Es entstehen dann Ansprüche auf diese Erstattungen:

  • Erstattung des (Teil-)Ticketpreises.
  • Rückflug auf Kosten der Fluglinie zum Ausgangsort der Reise.
  • unter weiteren Umständen Schadensersatz.
 

Die Höhe der Entschädigung - grundsätzlich 600EUR?

In der Fluggast-VO findet man Pauschalen für die Entschädigung. Ihre Höhe ist mit der Länge des Fluges in Kilometern verknüpft.

 

Der Betroffene kann geltend machen:

  • 250EUR für eine Flugstrecke, die kürzer oder gleich 1500 km ist.
  • 300EUR Für eine Flugstrecke, die kürzer oder gleich 3500 km ist.
  • 600EUR für Flugstrecken, die länger als 3500 km sind. 

Die 600EUR sind der Spitzenbetrag für eine pauschale Entschädigung.

Oft stehen nur Beträge unterhalb von 600EUR im Raum.

Ein weitere Schwierigkeit ist die folgende: Die Verordnung bezieht die Pauschalen nur auf Fälle von Nichtbeförderung wegen Überbuchung und Flugabbruch.

Dieser wenig sachgerechte Ausschluss der Flugverspätung bei den Pauschalen, hat den Bundesgerichtshof (BGH) bewogen, die Pauschalbeträge auch auf eine Flugverspätung ab 3 Stunden zu übertragen. In jedem der entschiedenen Fälle war ein engagierter Rechtsanwalt beteiligt.

 

Kann man mehr als 600EUR geltend machen?

Die Pauschalbeträge stellen tatsächlich nur einen Teil der möglichen Ansprüche gegen die Fluglinien dar. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht kommen, dessen Realisierung allerdings vielfach an der Beweisführung scheitert. Ziehen Sie unbedingt einen kompetenten Rechtsanwalt hinzu, wenn Sie Schadensersatz geltend machen möchten. Der Schadenersatz ist bis zur Höhe von 4150 Sonderziehungsrecht (SZR) möglich. Diese internationale Sonderwährung ist den meisten Menschen unbekannt. Details sollten Ihnen von einem Anwalt Ihres Vertrauens erläutert werden.

 

Zahlungsverweigerung bei der Fluggesellschaft - was kann der Anwalt für Sie tun?

Fluglinien lehnen regelmäßig die Zahlung einer Entschädigung wegen Flugverspätung ab. Das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände wird ins Feld geführt. Der von der Ablehnung Betroffene sollte innerhalb von drei Jahren seit Flugantritt einen Rechtsanwalt beauftragen , um seine Ansprüche zu wahren. Oft wird nicht nur ein deutscher Anwalt benötigt. Vielmehr sind zivilrechtliche Klagen in anderen EU-Staaten zu führen. Der Sitz der Fluglinie entscheidet darüber, welche nationale Rechtsordnung Anwendung findet und welcher ausländische Anwalt eventuell zusätzlich beauftragt werden muss.

 

Rechtsanwalt Mingers unterstützt Sie kompetent bei Flugverspätung

Ein fachlich versierter Anwalt erleichtert die Durchsetzung der Ansprüche auf Entschädigung und möglichen Schadensersatz im Falle einer Flugverspätung. Ihr Rechtsanwalt wird auch prüfen, ob eine Klage lohnt, wenn es um die Pauschale von 600EUR oder weniger geht und im Ausland geklagt werden muss. Kosten einer ausländischen Rechtsverfolgung können 600EUR ohne weiteres übersteigen. Alternativ bieten sich prozessfinanzierende Dienstleister an. Auch zu diesem Thema wird Sie der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ebenfalls beraten. Ohne einen kompetenten Rechtsanwalt sind Ansprüche gegen die Fluggesellschaften oft zum Scheitern verurteilt. Bereits ein erstes Forderungsschreiben bekommt mehr Gewicht, wenn es ein Anwalt formuliert hat.