Regionales Branchenbuch – Vorsicht Abzocke

Reise und Verbraucherschutz
08.05.20151417 Mal gelesen
Der Teufel steckt im Detail. „Hinter ,Regionales Branchenbuch‘ verbirgt sich nichts anderes als eine alt bekannte Branchenbuch-Abzocke. Und wer nicht genau hinschaut, unterschreibt einen teuren Vertrag“, warnt Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte.

Der Name "Regionales Branchenbuch" ist nicht neu. Schon vor einigen Monaten tauchte diese Branchenbuchfalle auf. Dahinter verbarg sich damals die RB Medienverlagsgesellschaft GmbH mit Sitz in Ingolstadt. Nun tauchen neue Formblätter auf, die, schlicht gelb hinterlegt, mit dem Schlagwort "Branchenbuch" überschrieben sind. Mit einem Rahmen versehen wird darunter die Region des Betroffenen genannt, z.B. "Region: Berlin". Auf weiteren Schreiben, wie etwa der Rechnung, heißt es dann in der Überschrift "Branchenbuch Berlin". Als "Herausgeber" dieses Branchenbuchs wird die IM Internet Medien Service GmbH, Franz-Kobell-Str. 1b, 83052 Bruckmühl genannt. Als Geschäftsführer ist ein Herr Eduard Moritz eingetragen. Unter der Internetadresse www.regionalesbranchenbuch.net lässt sich das Portal der IM Internet Medien Service GmbH aufrufen. Die Internetadresse erinnert an das oben erwähnte Branchenportal aus Ingolstadt. Rechtsanwalt Lüdecke: "Die Vorgehensweise der IM Internet Medien Service GmbH unterscheidet sich nicht von der Masche ähnlich dubioser Firmen."

Wieder erhalten die Betroffenen unaufgefordert ein Formblatt per Post. Wieder sollen sie es unterschrieben zurücksenden. "Hier steckt die Falle. Denn mit der Unterschrift wird ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen", warnt Rechtsanwalt Lüdecke. Das wird aus dem Schreiben aber kaum erkenntlich. Lediglich am Ende befindet sich ein Fließtext, der auf die Bedingungen hinweist. "Da ist bewusst alles unübersichtlich gestaltet. Die Kosten werden versteckt, Fettdruck oder Absätze vermieden. So kann den Betroffenen schnell durchgehen, dass sie einen kostenpflichtigen und nicht gerade günstigen Vertrag unterschreiben. Besonders pikant ist auch, dass die ganze Aufmachung extrem den bekannten Gelben Seiten nachempfunden ist. Durch diese Täuschung wird vorgegaukelt, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt", erklärt RA Lüdecke.

Lüdecke & Fritzsch Rechtanwälte helfen Betroffenen, die in Branchenbuch-Falle getappt sind, gerne weiter. Schon seit einigen Jahren vertreten sie erfolgreich Mandanten gegen derartig zweifelhafte Branchenbuchanbieter. In aller Regel lassen sich die Verträge juristisch angreifen und die vermeintlichen Forderungen zu Fall bringen. Da in diesen Angelegenheit Fristen zu beachten sind, sollte eine juristische Beratung nicht lange vor sich hergeschoben werden. Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an und sind unter der kostenlosen Anwaltshotline unter 0800 10 10 366 auch an Wochenende und Feiertagen zu erreichen.

Mehr Informationen: http://www.lflegal.de/vorsicht-falle-regionales-branchenbuch-der-im-internet-medien-service-gmbh/

 

Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

 

Roland Fritzsch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Henning Lüdecke
Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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